CBD in Deutschland: Ein Kriegsbericht

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Das Schreckgespenst der Verschreibungspflicht für CBD in Deutschland ist ein neuer Höhepunkt der Perfidie im Kampf der Pharmakonzerne und ihrer Politiker gegen das Naturheilmittel Cannabis. Kleine CBD-Anbieter werden nun in Deutschland vom Markt gedrängt – mit einer Bestimmung, die an Bodenlosigkeit kaum zu unterbieten ist. Merkels Schergen führen unvermindert Krieg gegen die vielseitige Heilpflanze Hanf – und es ist ihnen dafür kein Mittel zu schäbig.

Wie (il)legal ist CBD?

Immer noch schwebt eine Frage im Raum, die selten eine eindeutige Antwort findet: Wie legal oder illegal ist CBD? Tatsache ist, dass in Österreich quasi ein rechtsfreier Raum herrscht. Die Agentur für Ernährungssicherheit AGES GmbH, führender Player im öffentlichen Cannabis-Business Österreichs und Cannabis-Monopolist dank staatlicher Privilegien, stellt sich auf den Standpunkt, CBD sei ein „Novel Food“, weil es erst seit den 1990er Jahren konsumiert wird. Ein strittiger Punkt, denn selbstverständlich wird Cannabis nicht erst seit den 1990er Jahren konsumiert, sondern seit Jahrtausenden – in den letzten Jahrzehnten bloß etwas weniger, aufgrund einer auf Lügen basierenden Prohibition. Ansonsten, so versicherte die AGES GmbH der ARGE CANNA, sei CBD quasi unreglementiert und daher weder legal noch illegal. Was nicht verboten ist, ist also auch nicht erlaubt? Wer das nicht versteht, sei beruhigt: Wir sind in Österreich, da ist so etwas ganz normal.

Kurzer Logik-Brexit

Anders sieht es aber in Großbritannien und in Deutschland aus. Dort herrscht ein erstaunliches Gezerre in alle Richtungen um eine Reglementierung dieses schwer reglementierbaren Stoffs namens CBD, der in seiner natürlichen Form als Nutzhanf-Auszug durchaus mit Kamillen- oder Passionsblumenkraut-Extrakt vergleichbar ist. Die britische Regierung hatte sich vor einigen Wochen – wohl nicht ganz wahllos – einige CBD-Businesses herausgepickt und diese mit Briefen aufgefordert, den Verkauf ihrer CBD-Ware einzustellen. Andere britische Hersteller von CBD bekamen aber keine solchen Briefe. Unfähigkeit oder intrigante Absicht? Wohl keines von beiden, sondern schlichtweg die unvermeidliche „Mess“, die immer herauskommt, wenn illegitime Gesetzesbestimmungen durchgepeitscht werden sollen, weil Wirtschafts-Interessenten und Pressure Groups großer Konzerne dafür lobbyieren. Die britische Regierung hat kurz nach der Aktion die ganze Sache wieder abgeblasen und die gesetzliche Reglementierung von CBD auf Anfang 2017 verschoben. Die britische Polit-Farce wird HIER ganz hübsch zusammengefasst.

Pharmabranche als Einflüsterer der Regierung Merkel

Ganz anders allerdings lief die Sache in Deutschland ab. Von langer Hand geplant, haben es Merkel und Co. tatsächlich durchgedrückt, CBD auf die Liste der verschreibungspflichtigen Medikamente zu setzen. Eine erste „Empfehlung“ des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM gab es schon Mitte Januar 2016 (siehe HIER). Im August veröffentlichte dann der Deutsche Bundesrat eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft – genauer gesagt die 15. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, welche im genauen Wortlaut HIER abrufbar ist. Am ersten Oktober trat dann diese Verordnung in Kraft (siehe HIER). Seither herrscht Aufruhr in der CBD-Szene; sämtliche im Nutzhanf-Geschäft tätigen Personen, auch jene in Österreich, leben nun in Furcht und glauben, CBD sei ab sofort in Deutschland und daher sicher auch bald in Österreich komplett verboten und bloß noch über ärztliche Verschreibung in der Apotheke legal zu erwerben. Auch der CBD-Versandhandel von Österreich nach Deutschland könnte ins Stocken geraten oder gar Interpol auf den Plan rufen, wird befürchtet. Schockierend, nicht? Sieht man sich genau an, was da eigentlich beschlossen wurde, entpuppt sich das ganze als bodenlose, ja peinliche und lächerliche Farce, die vor keinem Verfassungsgericht standhalten kann. Hier ein Auszug aus der neuen bundesdeutschen Bestimmung zu CBD:

[…] Aus zahlreichen Studien ist bekannt, dass Cannabidiol keine Katalepsie induziert, physiologische Parameter, wie z. B. Herzfrequenz, Blutdruck oder Körpertemperatur nicht beeinflusst und auch psychomotorische oder psychologische Funktionen nicht verändert. Chronische Einnahme und hohe Dosen von bis zu 1500 mg Cannabidiol pro Tag werden gut vertragen. Es wurde auch beschrieben, dass die Metabolisierung von Substanzen in der Leber aufgrund einer Cannabidiol-Einnahme inhibiert, die Fortpflanzungsfähigkeit herabgesetzt und die Aktivität einiger zellulärer Transportsysteme vermindert sein können. Cannabidiol kann in verschiedenen Indikationen medizinische Anwendung finden. Nebenwirkungsprofil sowie Interaktionspotenzial sind derzeit jedoch nicht abschließend beurteilbar. Cannabidiol ist daher als Stoff anzusehen, der bei Anwendung ohne ärztliche Überwachung die Gesundheit des Menschen auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unmittelbar oder mittelbar gefährden kann. Es wird deshalb der Verschreibungspflicht unterstellt.

Lesen Sie sich das noch einmal durch, bitte. Lassen Sie es sich auf der Zunge zergehen. Hier wird nicht nur tatsächlich ernsthaft die Mär von der Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit, wie sie schon in den 1970er Jahren mit haarsträubenden Methoden über THC herbeigeredet wurde, wieder aufgewärmt, und dabei wird nicht einmal nach Geschlecht differenziert. Es wird auch auf Basis von nicht weiter ausgeführten angeblichen Wirkungen, deren Schädlichkeit eine reine Mutmaßung ist, die Gegenargumentation komplett über den Haufen geworfen. Wie tief kann man als Verwaltungsbehörde sinken? Aber umso besser: Eindeutiger könnte es kaum werden. Hier wird eines ganz klar ausgedrückt: Die deutsche Bundesregierung weiß um die Harmlosigkeit von CBD und schreibt dies auch klar in ihrer Stellungnahme. Im nächsten Satz aber widerspricht sie sich selbst. Und mit diesem Widerspruch wird schließlich die Verschreibungspflicht gerechtfertigt. Hier reißen die zuständigen Amtsleute einen unmöglichen Spagat: Einerseits zollen sie einer täglich tausendfach erprobten Realität Tribut, nämlich dem unschädlichen und gesundheitsfördernden Konsum von CBD. Im nächsten Satz aber wird mit hanebüchenen Plattitüden dagegengehalten, und diese reichen als Begründung für eine Reglementierung, die ausschließlich dem Wertschöpfungssystem großer Pharmakonzernen in die Hände spielt, ganz nonchalant aus. Freilich ist das eine durchsichtige, ja clowneske Kasperei, die eigentlich niemand  ernstnehmen sollte. Genau genommen könnte sich jeder Anbieter von CBD getrost zurücklehnen und weiterverkaufen, was das Zeug hält. Allerdings nur, soferne er über das nötige Kleingeld verfügt, um standzuhalten, wenn ihn die deutsche Bundesregierung per Klagsflut bis zum obersten Gerichtshof zerrt. Das ist nämlich die Methode der öffentlichen Hand: Weil ihr niemand den (Steuer-)Geldhahn zudrehen kann, hat sie stets die Mittel, um vor Gericht aus Prinzip bis ans Äußerste zu gehen, auch wenn ihr Ansinnen noch so chancenlos ist. Und erst unter diesem Licht zeigt die scheinbar lächerliche neue Bestimmung ihre bösartige Fratze. Die meisten kleinen Hersteller und Anbieter von CBD können sich nicht mit der Staatsgewalt anlegen. Ihre Geldmittel sind dafür nicht ausreichend, sie werden auf halber Strecke von den Staatsanwälten finanziell totgemacht. Und so drängt Frau Merkel die Kleinen aus dem Ring, damit er Platz für die Pharmariesen frei wird. Perfide, nicht?

Big Pharma Versus Cannabis

Aber welche Beweise gibt es, dass die Pharmabranche mit ihrer Lobbyarbeit so viel Druck ausübt und/oder Geld lockermacht, dass sich die Verwaltung zu derlei offensichtlicher und durchschaubarer Lächerlichkeit herablässt? Nun, beweisbar ist das schwer, aber die Fakten sprechen überdeutlich für sich. Cannabis reduziert den Verbrauch von anderen Medikamenten in der Bevölkerung nachweislich. Dies betrifft vor allem Mittel gegen Schmerzen, Depressionen und Krämpfe, und sehr stark auch jene Schmerzpatienten, die auf Opium-Derivate angewiesen sind. Ein Artikel im Blog der Tageszeitung TAZ gibt HIER im Detail über diese Tatsache Auskunft. Ein weiterer Artikel im offiziellen Gesundheitsportal der deutschen ApothekerInnen stellt HIER fest, dass Cannabis sehr gut den Ausstieg von Süchtigen aus Alkohol und Opiodien unterstützt. Dies alles sind längst und bestens bekannte Tatsachen. Cannabis ist also enorm effizient als Mittel gegen zahlreiche Leiden, und selbstverständlich steht es damit in Konkurrenz zu allerlei anderen Mitteln, die im Verlauf der globalen Cannabis-Prohibition als Ersatz auf den Markt gebracht werden konnten. Es gibt also reichlich gute (schlechte) Gründe für die Pharma-Branche, Cannabis in jeder möglichen Hinsicht und mit jedem nur erdenklichen Mittel zu reglementieren und im Polit-Milieu massive Lobbyarbeit in diese Richtung zu leisten:

Einerseits drohen den Pharmariesen de fakto Umsatzeinbußen. Freilich sind diese Einbußen als immenser Vorteil für Konsumenten und Patienten zu werten, weil Arzneien mit oft starken, schädlichen Nebenwirkungen zugunsten eines überhaupt nicht toxischen Naturheilmittels abgesetzt werden können. Aber das ist im postdemokratischen Neoliberalismus unerwünscht. Und es macht jedenfalls klar, auf welcher Seite der Gesetzgeber steht und was seine Motive sind.

Andererseits wollen die Pharmakonzerne Cannabis für ihre Zwecke instrumentalisieren, um mögliche Gewinne abzuschöpfen. Das wird aber schwer ohne Unterstützung durch den Gesetzgeber gehen, weil Cannabis eine Pflanze ist und die daraus gewonnenen Monosubstanzen nur unter Kontrolle zu bekommen sind mit Hilfe von Arzneimittel- oder Suchtgiftgesetzen (wie z. B. bei THC = Dronabinol). Einfach ausgedrückt: Substanzen wie CBD lassen sich nicht patentieren. Der einzige Weg, mit CBD richtig monopolistisch abzucashen, ist die alte, kriegerische Methode, die sich jahrzehntelang im War On Drugs „bewährt“ hat: Kontrolle, Reglementierung, Monopolisierung, Dämonisierung, Verbot, Kriminalisierung, Verfolgung – das alles für Macht, Kontrolle und Geld, Geld, Geld. Aber ganz sicher nicht zum Wohle der Bevölkerung.

Gibt es gute Reglementierung?

Mancherorts wird es für unrealistisch gehalten, gegen die unheilige Zweifaltigkeit aus Staatsgewalt und Konzernregentschaft anzurennen. Die European Industrial Hemp Assiociation EIHA, also der europäische Industriehanf-Verband, tritt in einer öffentlichen Ausschreibung für eine vernünftige Regulierung von CBD ein und fordert mehrsprachig zur Unterstützung auf. Freilich ist auch dies ein Unterfangen der Industrie. Aber immerhin werden Alleingänge wie die bundesdeutsche Abstrusität abgelehnt; stattdessen fordert der EIHA eine gesamteuropäische Regulierung. Die entsprechende Pressemeldung findet sich HIER. Innerhalb des Vorstands der ARGE CANNA herrschte bis zuletzt Uneinigkeit, ob die Unterschriftensammlungs-Aktion des EIHA unterstützt werden sollte. Einige von uns meinen, CBD-Hanf sei ein Heilkraut und bereits durch die europäischen Industriehanf-Agrarbestimmungen ausreichend reglementiert; die Qualitätskontrollen, wie sie die ARGE CANNA durchführt, seien ausreichend und CBD sollte jeglicher behördlich-industrieller Kontrollwut nicht weiter subordiniert werden. Dennoch unterstützen viele ehrliche Personen, Iniviativen und NGOs die Petition der EIHA, und deshalb schließen wir uns trotz aufrechter Bedenken an: Hier können Sie die Petition unterschreiben.

 



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