Chronik eines haarsträubenden Rechtsfalls

Ein Vater wurde von übereifrigen, unterinformierten Ärzten angezeigt, weil er seinem Sohn Suchtgift gegeben haben soll – und was folgte, war eine moderne Hexenjagd, wie sie im Buche steht. Es waren aber CBD-Tropfen. Und der Vater wurde nun freigesprochen.

Alles begann mit einer harmlosen Erkältung seines Sohnes, die sich aber als ziemlich hartnäckig erwies. Also brachte Herbert W. (Name geändert) das Kind zum Arzt, der auch prompt Bronchitis diagnostizierte und Antibiotika verschrieb. Da hatte das Kind schon recht starke Hustenanfälle mit Schleimauswurf. Um diese Symptome zu lindern, verabreichte der Vater seinem Kind abends einen einzelnen Tropfen seines 4-prozentigen CBD-Öls. Das linderte die Symptome und brachte dem vierjährigen Kind so viel Erleichterung, dass es in den kommenden Tagen freiwillig je einen CBD-Tropfen pro Tag einnahm. Nach fünf Tage schien sich Besserung einzustellen, also beendete der Vater die Gabe der CBD-Tropfen. Doch beim Besuch im Schwimmbad tags darauf verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Kindes wieder, es bekam 39 Grad Fieber und so landete man schließlich im LKH Leoben.

Im Zuge der Aufnahme im LKH Leoben gab der Vater an, dass das Kind fünf Tage lang je einen Tropfen CBD-Öl bekommen hatte. Da dem behandelnden Arzt dieses Mittel unbekannt war, klärte ihn der Vater über Produktion und Wirkungen dieses mittlerweile recht gut erforschten Cannabinoids auf.

Und dann begann der Alptraum.

Die Ärzte, offenbar überzeugt, einem schrecklichen Verbrechen auf der Spur zu sein, beschlossen sogleich, eine Blutabnahme bei dem Kind durchzuführen, um es auf Drogen zu testen. Da das Kind sich wehrte, lief ein halbes Dutzend Leute vom Krankenhauspersonal zusammen und es kam zu einem gehörigen Aufruhr im LKH, der den Vater, Ärzte und Pflegepersonal involvierte. Der Vater konnte die illegale Blutabnahme schließlich vereiteln, erklärte sich aber Tags darauf bereit, freiwillig eine Blutabnahme an seinem Sohn durchführen zu lassen. Als diese geschehen war, klärte der Arzt den Vater darüber auf, dass CBD illegal sei und er es seinem Kind nicht geben dürfe.

Da das Kind mit Verdacht auf Lungenentzündung einige Tage im Krankenhaus verblieb, fand sich auch der Vater dort regelmäßig ein und wurde im Zuge dessen davon informiert, dass das Blut seines Kindes auf das verbotene Cannabinoid THC positiv getestet worden sei und dass deshalb Strafanzeige erstattet wurde. Die Ärzte hatten den Drogentest ohne Einverständnis des Vaters illegal durchgeführt.

Tatsächlich wurde der Vater wenig später behördlich vorgeladen, um sich hinsichtlich der Anschuldigungen zu rechtfertigen. Aber sosehr er sich auch bemühte, die Beamten davon zu überzeugen, dass es sich um legal erhältliches CBD-Öl gehandelt hatte, so wurde ihm doch immer wieder vorgeworfen, dass er seine Kinder unter Drogen setzen würde. Schließlich war er vor 20 Jahren – verjährt – wegen Rauchens eines Joints verurteilt worden.

Die Behörden schickten nun das Jugendamt ins Haus. Dieses stellte – als einzig feststellbaren Misstand im Haushalt der Familie – bei einem der drei Kinder ein „Sprachdefizit“ fest und so wurde auf Staatskosten eine Sprachtrainerin organisiert. Hierzu sei erwähnt, dass Herbert W.s Gattin Imelda aus Kirgistan stammt und nur sehr schlecht deutsch spricht. Die kurz darauf zu mehreren Hausbesuchen antretenden Sozialarbeiterin machte allerdings keinen Hehl daraus, dass sie auch hier sei, um Herbert W. bezüglich Cannabis zu kontrollieren und alles zur Anzeige zu bringen, was sich in dieser Hinsicht in dem Haushalt ereignen könnte. Tatsächlich ereignete sich im Hinblick auf Cannabis aber nichts im Haushalt von Herbert W. – da er selbst noch sonst jemand in der Familie Cannabis konsumiert.

Allerdings konnte die Sozialarbeiterin Herbert W. in persönliche Gespräche verwickeln. Teile dieser persönlichen Gespräche fand Herbert W. dann bald in der Anklageschrift wieder, als ihn eines schönen Tages die Kunde ereilte, dass vor Gericht Anklage gegen ihn erhoben werden würde wegen folgender Punkte:

Gefährliche Drohung: Herbert W. habe angeblich gegenüber einer anonymen Zeugin (dies, so ist Herbert W. sicher, war die Sprachtrainerin vom Sozialamt) geäußert, er würde einen Amoklauf planen, um Frau und Kinder umzubringen;
Körperverletzung: nach Angaben seiner Frau habe Herbert W. eines seiner Kinder gewürgt, wovon Rötungen am Hals zurückblieben;
Suchtgiftkonsum und -weitergabe: Herbert W. habe sein Kind mit Cannabis unter Drogen gesetzt.

Herbert W. hat stets versichert, dass sämtliche Vorwürfe gegen ihn an den Haaren herbeigezogen seien. Aber er war von Anfang an in den Augen und Köpfen der Beteiligten – dem ÄrztInnen und PflegerInnen im Krankenhaus, den SozialarbeiterInnen vom Jugendamt, den MitarbeiterInnen der Staatsanwaltschaft und schließlich sogar in den Augen seiner eigenen Frau – ein gewalttätiger, wahnsinniger Marihuanateufel, wie ihn der Film „Reefer Madness“ nicht besser hätte darstellen können. Was für ein haarsträubendes Vorurteil, und wie enorm traumatisierend die daraus entstandenen Diskriminierungen für Herbert W.!

Anfang April 2017 wurde Herbert W. vom Landesgericht Leoben von sämtlichen Punkten der Anklageschrift freigesprochen, da keine Schuldbeweise existierten.

Wir möchten in diesem Sinne nochmals darauf hinweisen, dass die österreichischen Behörden derzeit planen, nahezu THC-freie CBD-Tropfen, wie sie derzeit überall im Handel erhältlich sind, in die Kategorie der illegalen Suchtgifte einzureihen.

Helfen Sie bitte mit, diesen Irrsinn zu verhindern – am besten gleich HIER.



6 Antworten zu “Chronik eines haarsträubenden Rechtsfalls”

  1. Mario sagt:

    CBD ist kein THC also auch kein suchtgift !!!!!!.

  2. G.Rauch sagt:

    Warum stellen sich .de und -.at so dermaßen dumm an wenn es um die regulierte freigabe von cannabis geht ?! leben wir denn noch im mittelalter ? …..

  3. Das klingt alles erst einmal völlig unverständlich.
    Wenn wir uns aber vergegenwärtigen, dass diese Ärzte im Dienste der schlimmsten Opiate-Dealer der Geschichte stehen, ist es plötzlich logisch.
    Die mächtigsten Drogenkartelle heissen Bayer Merck Monsanto DuPont. Menschenleben bedeuten denen gar nichts.

  4. Ilse Schindler sagt:

    Ich finde die Uninformiertheit von allen involvierten Personen und offiziellen Stellen, ganz besonders aber der Ärzte skandalös!!!
    Letztere sollten sich endlich bei israelischen, US-amerikanischen und kanadischen Kollegen zum aktuellen Stand der Untersuchungsergebnisse zum medizinischen Gebrauch von Cannabis, insbesondere CBD informieren!

  5. Beate Vossen sagt:

    Das ist doch ungeheuerlich. Es wird Zeit das sich die Menschen darüber informieren.

  6. Gerhard Kellner sagt:

    CBD ölig mit einem THC-Gehalt von maximal 0,2% sind additiv zur Schulmedizin mit all ihren negativen Nebenwirkungen auch bei anderen als den 2 Indikationen MS und unstillbarer Malignom-Schmerz unbeschreiblich wirksam. Und dürfen deshalb nicht als Suchtmittel beurteilt werden!
    Ein betroffener Ex-Schulmediziner

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