Rechtliche Situation in Österreich

Die Rechtslage von Cannabis in Österreich ist durch das Suchtmittelgesetz (SMG) streng reguliert, wobei der Anbau und Verkauf von Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt von maximal 0,3% erlaubt sind, und die Verfolgung von Besitz geringer Mengen zum Eigenbedarf unter bestimmten Bedingungen ausgesetzt werden kann. Für die medizinische Nutzung ist der rechtliche Rahmen in Österreich eng gesteckt.

Überblick:

Medizin: In Österreich ist medizinisches Cannabis streng reguliert. Die natürliche Form von medizinischem Cannabis ist generell von der Verschreibung ausgeschlossen. Zugelassene Cannabisextrakte und Cannabinoid-Medikamente wie Dronabinol-Zubereitungen, Sativex, etc. sind verschreibungsfähig, wobei die Kosten hoch sind und die Übernahme durch Krankenkassen als verbesserungsbedürftig gilt.

Gesetzliche Rahmenbedingungen: In Österreich ist der Besitz von Suchtmitteln zum Eigenbedarf grundsätzlich strafbar. Es gibt jedoch eine Gesetzesreform aus dem Jahr 2016, die ermöglicht, dass die Staatsanwaltschaft unter bestimmten Voraussetzungen vorläufig von der Verfolgung zurücktreten kann, wenn der Besitz von Suchtmitteln nur unterhalb einer bestimmten Grenzmenge lag.

Geringe Mengen und Eigenbedarf: Bei Mengen bis zu 20 Gramm reines THC und bis zu 40 Gramm THCA kann von der Verfolgung zurückgetreten werden.

THC-Gehalt: In Österreich ist der Anbau und Verkauf von Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt von maximal 0,3% erlaubt. Die Legitimität eines Produkts in Österreich hängt somit entscheidend von seinem THC-Gehalt ab. CBD, ein anderer Hauptbestandteil von Cannabis, ist nicht reguliert, da es keine berauschende Wirkung hat.

Weiterhin illegal: Am 18. Juli 2022 lehnte der österreichische Verfassungsgerichtshof einen Antrag von Paul Burger auf Aufhebung des Cannabis-Verbots ab. Laut VfGH kann die Legalisierung von Cannabis nur durch einen Gesetzesbeschluss der Bundesregierung erfolgen, allerdings haben die regierenden Parteien ÖVP und Grüne keine Pläne zur Legalisierung von Cannabis.

Anstieg der Anzeigen: Interessanterweise zeigt eine Statistik, dass die Anzahl der Anzeigen wegen Besitzes von Cannabis zwischen 2009 und 2019 sich verdoppelt hat, was auf eine fortlaufende Durchsetzung der Gesetze sowie erhöhten Repressionsdruck hindeutet.

Obwohl die gesetzlichen Regelungen klar sind, deutet die Praxis darauf hin, dass es eine gewisse Toleranz gegenüber dem Besitz kleiner Mengen von Cannabis zum persönlichen Gebrauch gibt, insbesondere in städtischen Gebieten. Die Diskrepanz zwischen dem geschriebenen Gesetz und seiner Durchsetzung in der Praxis zeigt die Komplexität der Cannabis-Regulierung in Österreich.

Im Detail:

In Österreich ist Cannabis nach wie vor durch das Suchtmittelgesetz (SMG) reguliert, das sich auf das UNO Einheitsabkommen über Betäubungsmittel stützt. Der Anbau, Besitz, Erwerb, Einfuhr, Ausfuhr und die Weitergabe von Cannabis sind illegal. Es gab allerdings eine bedeutende Gesetzesreform im Jahr 2016 in Österreich, die eine neue Richtlinie für die Strafverfolgung von Besitz kleiner Mengen von Suchtmitteln zum Eigenbedarf eingeführt hat. Gemäß dieser Reform hat die Staatsanwaltschaft nun die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen vorläufig von der Verfolgung des Falles zurückzutreten, wenn die Menge der gefundenen Suchtmittel unter einer festgelegten Grenzmenge liegt und kein Hinweis auf Verkaufsabsicht vorliegt. Diese Änderung im Gesetz bietet einen gewissen rechtlichen Spielraum und ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden, eine flexiblere Herangehensweise bei der Bewertung von Fällen des Besitzes geringer Mengen von Suchtmitteln zu wählen.

AGES

Die Produktion von medizinischem Cannabis ist durch ein staatliches Monopol der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) geregelt, die seit einer Gesetzesänderung 2008 medizinisches Cannabis für pharmazeutische Zwecke anbauen darf. Medizinisches Cannabis in natürlicher Form unterliegt allerdings einem Verschreibungsverbot, mit Ausnahme von zugelassenen Cannabisextrakten.

Stecklinge

In Österreich ist die Rechtslage bezüglich Cannabis von einer besonderen Unterscheidung geprägt: Nicht die Cannabispflanze an sich steht unter einem generellen Verbot, sondern nur der gezielte Anbau mit der Absicht, daraus THC-haltige Suchtmittel zu gewinnen. Das bedeutet konkret, dass der Handel mit Cannabis-Samen und Stecklingen legal ist, auch wenn es sich um Sorten handelt, die potenziell viel THC entwickeln könnten. Ebenso dürfen blühende Cannabis-Pflanzen, die THC enthalten, legal zu Zwecken wie etwa für Ausstellungen in Museen kultiviert werden, solange nicht die Absicht besteht, daraus Suchtmittel herzustellen.

Diese spezielle Regelung führt dazu, dass in Österreich Blumenläden existieren, die sich auf den Verkauf von Cannabisstecklingen spezialisieren, ohne gegen das Suchtmittelgesetz zu verstoßen, da keine Absicht zur Drogenproduktion vorliegt. Das Gesetz betrachtet also die Intention hinter dem Anbau als entscheidendes Kriterium für die Legalität.

In Wien wird geschätzt, dass monatlich rund 300.000 Cannabis-Stecklinge verkauft werden, ein Handel, der sich aber nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Geschäfte, die diese Stecklinge verkaufen, dürfen keine Beratung zur Aufzucht und Pflege geben, da dies in Österreich schnell zu einer Strafverfolgung wegen Beihilfe zur Suchtmittelgewinnung führen kann. In den letzten Jahren gab es aufgrund von Beratungsdienstleistungen bereits Urteile mit teilweise harten Strafen gegen Betreiber von Growshops. Die Auslegung des Begriffs „Erzeugung“ fällt bei Gerichten oft weit und unterschiedlich aus, und der Anbau kann zu einer gerichtlichen Verurteilung führen, wenn das Gericht davon ausgeht, dass daraus rauchbares Material hergestellt werden soll.

Medizin

Im medizinischen Bereich ist Cannabis in seiner natürlichen, THC-haltigen Form generell von der Verschreibung ausgeschlossen, mit Ausnahme von zugelassenen Präparaten aus Cannabisextrakten. Die Suchtmittelverordnung formuliert dies folgendermaßen:

„§14. Nicht verschrieben werden dürfen: […]

  1. Zubereitungen aus […] Cannabis (ausgenommen Zubereitungen aus Cannabisextrakten, die als Arzneispezialitäten zugelassen sind), […] und den im Anhang V dieser Verordnung aufgeführten Stoffen.“

Verschreibungsfähige Cannabinoidarzneien in Österreich sind magistrale Dronabinol-Zubereitungen sowie Sativex, Nabilone, Cesamet, Canemes und Epidyolex.

In österreichischen Apotheken verfügbar, wird Dronabinol hauptsächlich aus Cannabis produziert, das von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) bereitgestellt wird. Das Cannabinoid THC wird von pharmazeutischen Unternehmen im EU-Ausland aus diesen Pflanzen extrahiert. In den Apotheken wird die Dronabinol-Reinsubstanz üblicherweise mit Sesamöl vermischt, um eine akkurate Dosierung in Tropfenform zu ermöglichen. Alternativ bieten die Apotheken auch alkoholische Dronabinol-Lösungen an, die mittels eines Verdampfers (Vaporizer) von den Patienten inhaliert werden können.

Die Preise variieren stark, monatliche Kosten von weit über 500 € sind keine Seltenheit. Leider ist die Kostenübernahmepraxis der Krankenkassen bei Cannabis-Arzneien genauso wie die Verfügbarkeit solcher Medikamente gelinde gesagt sehr verbesserungswürdig. Diese Umstände führen dazu, das viele Patienten in den Schwarzmarkt gedrängt werden, weil sie sich die horrenden Kosten für legale Cannabis-Arzneien schlicht nicht leisten können.

Urteile

Es gibt keine Urteile, die die Möglichkeiten zur medizinischen Verwendung von Cannabis oder Cannabinoiden in Österreich erheblich beeinflusst haben. Es gibt ein Urteil aus dem Jahr 2001, laut dem ein AIDS Patient gegen seine Leiden Cannabis nach langjährigem Rechtsstreit aus einer berechtigten Notlage heraus legal anbauen darf, dieser Fall ist aber einzigartig in Österreich. Aus der Presse zitiert:

„Ich werde sterben, wenn ich nicht weiter Hanf rauche”, hatte Gerhard H. das Gericht schon vor Jahren vor vollendete Tatsachen gestellt. Sein Verteidiger, der Linzer Anwalt Kurt Lichtl, hat dem Welser Richter dazu eine ausführliche schriftliche Stellungnahme des Kölner Mediziners und Gerichtssachverständigen Franjo Grotenhermen vorgelegt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft “Cannabis als Medizin”. Der Kölner Arzt ist auch als Zeuge beantragt: Er kritisiert die strafrechtliche Verfolgung bei “arzneilicher Verwendung” von vergleichsweise nebenwirkungsfreien Cannabisprodukten bei Schwerkranken und hält das für eine krasse Ungleichbehandlung gegenüber anderen Patienten, die anstandslos massiv süchtig-machende, aber eben zugelassene Medikamente verordnet bekommen. Nun hat er es schwarz auf weiß: Seine Haschischpflanzen sind für ihn eine Überlebensfrage. Der 43-Jährige war früher heroinsüchtig und hat sich damit die Gesundheit zerstört und eine Immunschwäche eingehandelt. Er erhält Aidsmedikamente, aber gegen einen Großteil seiner Symptome wie Übelkeit, Gewichtsverlust und Pilzbefall könnte ihm außer den Hanfpflanzen aus seinem Garten nichts helfen, sagt er. Seine Ärzte bestätigten das. Verteidiger Kurt Lichtl legte stapelweise Fachliteratur vor, darunter Aufsätze aus dem in Österreich erscheinenden “Ärztemagazin”:

Viele international renommierte Mediziner setzen sich für das praktisch nebenwirkungsfreie natürliche Cannabis als Mittel gegen Schmerzen und andere Beschwerden etwa bei Krebs- und Aidspatienten ein – als immerhin gesündere Alternative zu dem sonst anstandslos in rauen Mengen verabreichten starken Tobak, süchtigmachenden Opiaten wie Morphium. Nach zahlreichen früheren Verurteilungen wegen verbotenen Hanfanbaus ging es im letzten Prozess, der sich seit mehr als drei Jahren hingezogen hatte, für Gerhard H. ums Prinzip. Wurde im ersten Rechtsgang noch ein Kompromiss daraus – Konsum erlaubt, Anbau strafbar, so stützte sich der zuletzt zuständige Richter beim Bezirksgericht Wels auf die Ärzte: Für Gerhard H. lag beim Hanfanbau eben Notstand vor, daher ein Freispruch, der inzwischen rechtskräftig ist. Für alle anderen ist Cannabis züchten aber weiterhin verboten. MARTHA HAKAMI OÖN 30.04.2001“