Formal über eine klinische Untersuchung durch den Amtsarzt oder die Amtsärztin, geprüft werden etwa Koordination, Reaktion, Pupillenverhalten und Orientierung, ergänzt um eine Blutabnahme. In der Praxis ist diese klinische Beurteilung allerdings wenig aussagekräftig und stark von der jeweiligen Person abhängig. Nach einem positiven Vortest oder im Rahmen von Schwerpunktkontrollen fällt sie erfahrungsgemäß häufig voreingenommen aus, weil das Ergebnis gewissermaßen schon feststeht, bevor die Untersuchung beginnt. Hinzu kommt eine österreichische Besonderheit: Bleibt der Laborbefund im Nachhinein negativ, wird die Beeinträchtigung mitunter kurzerhand mit Übermüdung begründet. Auch übermüdet zu fahren ist in Österreich verboten, weshalb der Vorwurf auf diese Weise trotz unauffälligem Befund bestehen bleiben kann.