Tauziehen um Finanzierung der Cannabismedikation

csm_plenert_tempel_db7d3b0eb7Deutschland – Am Mittwoch diskutierte die Fachwelt auf Einladung des Gesundheitsausschusses die angekündigten Neuregelungen bei der medizinischen Verwendung von Cannabis. Ab 2017 soll Cannabis ein verschreibungs- und erstattungsfähiges Medikament werden. Wie ist die bisherige Praxis? Was ändert sich? Wo bleiben Baustellen?

Kritikpunkte und Baustellen

„Das Gesetz hat seiner grundsätzlichen Intention nach das Potenzial, Deutschland zu einer führenden Nation im Bereich Cannabis als Medizin zu machen. Für die Praxis werden mit diesem Gesetz jedoch erneut Hürden errichtet, die eine angemessene Versorgung von Patienten mit Cannabis oder Cannabisprodukten kaum möglich machen“, so die Einschätzung des Sachverständigen Maximilian Plenert der von der Linksfraktion zur Anhörung eingeladen wurde. Plenert ist Mitglied im Selbsthilfenetzwerk-Cannabis-Medizin und als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Deutscher Hanfverband (DHV) tätig. Im schlimmsten Fall wäre Cannabis als Medizin zwar legal, praktisch aber kaum von Relevanz. Das liegt vor allem an drei Gründen.

Krankenkassen könnten Anwendung einschränken

Medizinisches Cannabis wird teuer

Kritik an Zwangsteilnahme an Begleiterhebung

Fazit

Die Änderungen gehen in die richtige Richtung. Sie wurden von den Patientinnen und Patienten gerichtlich erkämpft. Die Bundesregierung tut nur das Nötigste, um den Eigenanbau um jeden Preis zu verhindern. Die hohen bürokratischen Hürden bei der Anwendung von medizinischem Cannabis bleiben bestehen, wenn auch in veränderter Form. Patientinnen und Patienten, die gerichtlich gegen die Zwangsteilnahme an der Begleiterhebung vorgehen, bleibt auch zukünftig nur die Versorgung über den Eigenanbau. Gleiches gilt für Patientinnen und Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung, deren Krankenkassen Cannabis nicht erstatten wollen. Großer Nachholbedarf besteht zudem in der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten im Umgang mit medizinischem Cannabis. Dies trifft auch auf Polizeikräfte zu, die oftmals Cannabispatientinnen und -patienten verdächtigen, gegen das Bundesbetäubungsmittelrecht zu verstoßen. Diese Kriminalisierung muss der Vergangenheit angehören.

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