Apotheken und Fachgeschäfte können CBD weiter handeln

Große Schreiereien in allen Massenmedien sind zu hören, seit das Gesundheitsministerium und ihr nahestehende Verbände noch schnell vor der Weihnachtspause ein paar leidlich diffuse Bestimmungen zu CBD mit großem Interpretationsspielraum hinausgedonnert haben. Hier arbeitet die ARGE CANNA jene Linie heraus, entlang derer man sich weiterhin sicher bewegen kann.

Veröffentlichung der Apothekerkammer

In einem Schriftstück (siehe nebenstehendes Bild), das die Apothekerkammer gestern verschickt hat, werden wie so oft in den letzten Tagen Dinge behauptet, die insbesondere auch für Betreiber von Apotheken irreführend sind und die gegebenen Tatsachen sehr missverständlich wiedergeben. Die Apothekerkammer erweckt hier den Eindruck, als wären nur noch Magistralzubereitungen mit CBD-Isolaten „legal“; dabei bezieht sich die Autorin in recht erfrischender Weise auf den Deutschen Arzneimittelkodex – als ob bedruckte Zettel aus Deutschland bestimmen könnten, was in Österreich Sache ist. Im Übrigen ist das NRF auch ein bundesdeutsches Regelwerk ohne EU-Gültigkeit. Diese verschärfte Darstellung der Sachlage deckt sich freilich überaus weitgehend mit den Interessen uns bestens namentlich bekannter pharmazeutischer Unternehmen, die seit Jahren mit jeder argumentativen Brutalität daran arbeiten, die Hanfpflanze als wertloses Unkraut, aus ihr gewonnene weiße Pulver (sogenannte Reinsubstanzen bzw. Isolate) aber als bestenfalls verschreibungspflichtige Medikamente einstufen zu lassen. Verständlich, dass die Apothekerkammer besagten Kuchen möglichst komplett ihrem Klientel zuschieben will. Eine von der ARGE CANNA in unzähligen Gesprächen mit Betroffenen gewonnene Erkenntnis ist und wird aber immer bleiben, dass naturnahe Vollspektrum-Extrakte aus Cannabis eine viel bessere und stärkere Wirkung bei gleichzeitiger deutlich niedrigerer Dosierung haben; sie sind also besser und billiger als die weißen Konzernpulver. Jeder Arzt, der damit arbeitet, wird das bestätigen.

SACHLAGE IST: Wer sein Cannabisprodukt als „Nahrungsergänzungmittel“ o. ä. bezeichnet und Einnahmeempfehlungen gibt, wird dies in Zukunft wieder unterlassen müssen; es war nie legal, dies einfach so zu tun, aber einer (wir wissen, wer) hat nun mal damit angefangen, und ein paar andere sind mitgezogen. Das wird jetzt unterbunden, verständlicherweise. Weil das Ziel bei der ganzen Sache immer war, CBD als Massenprodukt zu platzieren und möglichst bis zum Kleinkind hin allen einzutrichtern: „Nehmt CBD, dann wird alles gut“. Weil so ein Ansinnen nur der obszönen Bereicherung dient und immer nur zu Qualitätseinbußen führt, haben wir als ARGE CANNA daran überhaupt kein Interesse. Im Gegenteil.

Cannabis-Vollspektrum-Extrakt, vermischt mit z. B. Pflanzenöl, ist aber selbstverständlich weiterhin auch in Apotheken verkaufbar, soferne das Produkt nicht behauptet, etwas zu sein, das es nicht ist bzw. nicht sein darf. Solange ein Produkt aber nur „Hanfblütenextrakt mit natürlich enthaltenem CBD in Pflanzenöl“ ist und weniger als 0,3% THC/THCA enthält, kann niemand den Verkauf verbieten.

Dass bei Nahrungsmitteln nun auch z. B. der „Verkaufsschmäh“ der Aida-CBD-Brownies unterbunden wird, sollte alle glücklich stimmen, die eine so effiziente Medizinalpflanze wie den Hanf nicht im Wildwuchs der hemmungslosen kapitalistischen Ausbeutung untergehen sehen wollen. Was soll das, ein Batzen Fett und Zucker mit billigem CBD drin?

Hanfblütentee aus Supermarkt oder Apotheke ist übrigens außer Gefahr, auch dieser kann weiterhin verkauft werden. In der Suchtgiftverordnung von 2017 steht dezidiert die Ausnahme für „Extrakte, Tinkturen und andere Zubereitungen“ aus „Blüten- oder Fruchtstände jener Hanfsorten“, „deren Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,3% nicht übersteigt“ und „daraus nicht leicht oder wirtschaftlich rentabel Suchtgift in einer zum Missbrauch geeigneten Konzentration oder Menge gewonnen werden kann“. Dies trifft bei Hanfblütentee exakt zu, da er im Heißwasseraufguß keine Cannabinoide (da nicht wasserlöslich) enthält und damit eine „geeignete Konzentration oder Menge für Suchtgift-Missbrauch“ in keinster Weise erreicht werden kann.

Womit wir beim letzten klaren Thema, den Rauchwaren, angelangt wären. Wer sich im Blumen-, Deko- oder Bastelgeschäft Mohnkapselstängel kauft und diese zu einem Gebräu aufkocht und hinter die Binde kippt, ist selbst und allein dafür verantwortlich. Wer sich in einem Geschäft Hanf-Aromablüten kauft, in eine Pfeiffe stopft und raucht, ebenso. Wer aber Hanfblüten in Zigaretten verpackt und so verpackungstechnisch ausstaffiert, dass man nur glauben kann, das Zeug ist zum Rauchen gedacht, der hat nicht nur einen höheren Steuersatz dafür zu zahlen, sondern muss auch bekanntgeben, was da überhaupt drin ist, und wahrscheinlich werden die Behörden das nicht akzeptieren und solche Produkte schikanieren und aus dem Verkehr ziehen.

Bleibt ein letztes unklares Thema: die Kosmetika. Die ARGE CANNA empfiehlt, auf derlei Produkte nicht Worte wie „Handcreme“, „Gesichtscreme“ oder „Lippenbalsam“ draufzuschreiben oder irgendwelche Anwendungsempfehlungen zu geben. Denn ohne solche Titulierungen können auch diese Produkte weiterhin überall verkauft werden. Das ist natürlich nicht optimal. Hier ist wohl die schädlichste Wirkung der eilig zusammengeschriebenen neuen Erlässe und Veröffentlichungen seitens der Behörden und Institutionen zu CBD gegeben. Man sollte aber auf die gute Informiertheit des Konsumenten im digitalen Informationszeitalter setzen und auch hier wiederum einfach alles genau draufschreiben, was drin ist. Die ARGE CANNA weist hautkranke Patienten immer wieder darauf hin, dass die von uns geprüften und mit dem AC-Tropfen zertifizierten Produkte selbstverständlich auch dazu genutzt werden können, die Haut damit einzureiben.

Die „neuen“ (weil neu sind sie ja nicht) Bestimmungen für CBD werden sicherlich Folgen haben. Wir hören bereits von mehreren Seiten, dass nun umetikettiert wird, aber auch, dass die Vorbereitungen für rechtliche Schritte bereits heißlaufen, bis hin zu Klagen gegen die Republik Österreich.

Und natürlich sind sämtliche behördlichen oder institutionellen Veröffentlichungen der letzten Tage schlichtweg ein Witz. Sie spiegeln einen lächerlich geringen Arbeitsaufwand wider, mit dem man sich in fauler Konsequenz wieder einmal um eine ordentliche und anständige Neuregulierung von Cannabis gedrückt hat. Man lässt das Lügenkonstrukt des wahnsinnigen US-Betrügers Harry Anslinger und seiner Spießgesellen – DuPont, Mellon, Hearst und wie sie alle heißen – einfach weiterbestehen. Freilich gibt es wichtigere Themen als Cannabis, das muss man zugestehen. Aber die Balkanroute ist ja schon zu. Und was wurde seitdem „Großes“ geleistet?

 



14 Antworten zu “Apotheken und Fachgeschäfte können CBD weiter handeln”

  1. D. Tuza sagt:

    Guten Abend,
    nun leider habe ich als Wiederverkäuferin von CBD Tropfen (von dem „super tollen“ Hersteller mit dem das ganze Problem jetzt entstanden ist) ein Problem damit, dass ich die Öle nur mehr als Aroma Öl verkaufen darf mit dem deutlichen Hinweis „Nicht zum Verzehr geeignet“.
    Ich habe vorwiegend ältere Kunden und wer kauft mir dies so noch ab?
    Wäre von Anfang an alles korrekt abgelaufen und hätte dies nicht als Nahrungsergänzungsmittel gegolten, sondern schon immer korrekt als Aromaöl, wäre es besser für alle Händler bzw. Wiederverkäufer gewesen. Nun habe ich ein Problem, wie soll ich das jetzt erklären? Da hat man sich auf den Hersteller verlassen und ist jetzt verlassen haha….
    Aus meiner Sicht sind die Öle so nicht mehr verkäuflich und ich finde diese ganze Situation nun als echten Rückschritt für dieses an sich tolles Produkt. Es waren durchwegs nur positive Rückmeldungen und in der Familie ist CBD schon sehr lange erfolgreich bekannt, dadurch bin ich eben so überzeugt davon! Nun bin ich gespannt wie es weitergeht, ich hoffe es tut sich was, vor allem dieser berühmte große Hersteller von CBD Ölen sollte dies wieder geradebiegen!
    Guten Abend

  2. Walter Amann sagt:

    wer ist denn der „super tolle“ Hersteller?

  3. Walter Amann sagt:

    Den offiziellen Erlass eines Ministeriums als Witz zu bezeichnen halte ich nicht für seriös. Da sind wohl bei einem die Pferde durchgegangen …

    Umettiketieren, Vorbereitung rechtlicher Schritte …
    Leute, warum so ein Aufwand?
    Lest doch einfach mal genau die EU-Verordnungen zu diesem Thema,
    darin steht doch die Lösung, wie man den Erlass
    ruckizucki im Eilverfahren vor einem Gericht in
    paar Tagen zu 99% elegant aushebeln kann.

  4. Detlef Schiener sagt:

    Hallo Herr Amann, wo genau in der EU-Verordung steht wie man den Erlass im Eilverfahren vor einem Gericht aushebeln kann?

  5. Detlef Schiener sagt:

    Hallo Herr Amann,
    wo bitte steht in der EU-Verordnung die Lösung zur Aufhebung dieses Erlasses des Sozialministeriums (FPÖ-Ministerin)

  6. Walter Amann sagt:

    Hallo Herr Schiener,
    lesen Sie die EU-Verordnung sorgfältig durch, dann
    werden Sie die „Lösung“ selbst finden.
    Ich kann Ihnen keine näheren Angaben dazu machen,
    das wäre (unerlaubte) Rechtsberatung, ich bein kein Anwalt.

  7. Benni sagt:

    Ich bin echt gespannt, wie das weiter geht. Hmm

    • Die Apotheken folgen der leidlich willkürlichen Weisung des Gesundheitsministeriums und haben CBD-Produkte aus dem Angebot genommen, um Platz für die bald kommenden pharmazeutischen Produkte aus Cannabis zu machen. Die türkis-blaue Regierung will, dass Österreich einzelne kristalline Cannabis-Reinstoffe aus dem Labor bekommt, und dämonisiert erneut das pflanzliche Cannabis-Vollextrakt-Wirkstoffgemisch mit über 1000 Inhaltsstoffen.

      • Walter Amann sagt:

        Wenn die Apotheken CBD-Produkte aus dem Verkauf nehmen, bedeutet, dass sie sich erstmal an bestehende Gesetze halten …

        Wenn CBD-MLM-Vertriebe wie Kannaway mit unterdosierten Ölen etc. zu Wucher
        preisen weiter auf Dummenfang sind, bedeutet, dass hier einige kriminelle Abzocker (noch) am Werk sind …

        Wenn der CBD-Markt von diesen Zecken gesäubert ist, kann es sicher für alle seriösen Anbieter auch weitergehen …

  8. Hans sagt:

    Wenn auf den CBD Öl Fläschchen nur CBD ÖL drauf steht und keine Dosierempfehlung und Heilversprechen drauf steht sollte das doch reichen oder?

    Oder muss genau Duftöl drauf stehen?

    LG an alle

    • Die Bundesregierung Kurz hat ihre kapitalistische Strategie der Zerstörung und Ursurpation des freien CBD-Marktes konsequent umgesetzt, somit gibt es derzeit keinerlei Rechtssicherheit. Gegen die Bezeichnung „Duftöl“ hat die Cannabis-Herstellerfirma der Regierung (AGES GmbH) ebenfalls bereits Schritte eingeleitet. Keine Bezeichnung führt zu einer „Zwangs-Kategorisierung“. Sie können diese Produkte derzeit nur in unsicheren und chaotischen Umständen auf den Markt bringen. Leider.

    • Walter Amann sagt:

      Es ist zwingend erforderlich solche „Aroma-Öle“ mit dem deutlichen Hinweis zu versehen „Nicht zum menschlichen Verzehr geeignet“.
      Aber lange wird das mit dem „Aroma-Öl-Trick“ auch nicht mehr funktionieren.

  9. Walter Amann sagt:

    ein deutsches Gericht hat gegenüber dem CBD-Händler Limucan
    jetzt ein Verkaufs-Verbot ausgesprochen.
    Limucan hat u.a. die Drogeriemarktkette „dm“ beliefert.

  10. Walter Amann sagt:

    In Deutschland gibt es jetzt ein Gerichtsurteil zum Vollzug der EU-NovelFood-VO, das die Rechtmäßigkeit der Untersagung des Vertriebs von CBD-haltigen Produkten (CBD-Verbot) bestätigt.

    >>> http://www.t1p.de/cbdverbot

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