Bundestags-Beschluss pro Medizinalhanf erwartet

Der Abgabe von qualitätskontrollierten Hanfblüten mit hohem Wirkstoffgehalt an Schwerkranke wird voraussichtlich am kommenden Donnerstag, dem 19. Januar 2017, in Deutschland der Weg freigemacht – per lange vorbereitetem Gesetzesbeschluss. Auch bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse soll Tauwetter beschlossen werden. Deutschland, das rückschrittlichste Land Westeuropas im Hinblick auf die Cannabis-Gesetzgebung, dürfte allen Erwartungen nach nun also das Ruder herumreißen und zurück auf die Vernunftebene einschwenken. Österreich wird damit zum europäischen Schlusslicht bei der Verfügbarmachung von Cannabis für Patienten.

Seit geraumer Zeit können deutsche Patienten mit einer extrem schwer zu bekommenden Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle bereits Cannabisblüten mit hohem THC-Gehalt aus deutschen Apotheken beziehen. Ab Donnerstag soll sich das ändern: Ärzte sollen dann in Zukunft entscheiden, ob die Behandlung mit Cannabis für einen Patienten geeignet ist – und nicht bloß die Tatsache, dass keine andere Therapiemöglichkeit zur Verfügung steht. Die Krankenkasse soll überdies ab dann beweisen müssen, dass hervorragende Gründe für die Ablehnung einer Kostenübernahme bestehen – ansonsten wird die Kasse das Cannabis bezahlen müssen. Und vor allem in der Palliativmedizin – also bei der Behandlung von unheilbar Kranken und Sterbenden – sollen alle Restriktions-Hürden fallen. Außerdem wird es zunehmend mehr Cannabis-Sorten in den Apotheken geben. Und es wird sich ein legales Cannabis-Geschäftsfeld entwickeln.

Deutschland wird sich damit zu einem veritablen, dem internationalen Vergleich standhaltenden Medizinalhanf-Programm durchringen. Die als einzurichtend beschlossene bundesdeutsche Cannabis-Agentur, welche sämtliche Agenden des Programms managen wird, vergibt in Zukunft dann wohl Lizenzen an Betriebe, die für die Herstellung des Medizinalhanfs eine Rolle spielen. Im Alleingang könnte die Agentur dies – bei einer prognostizierten Zahl von möglichen 800.000 Patienten in Deutschland – ohnehin niemals bewerkstelligen.

Österreichs Patienten schauen, während Deutschland nach vorne zieht, wie üblich fürs Erste durch die Finger. Tendenziell kriminalisiert und von Ärzten, Krankenkassen und Behörden diskriminiert, müssen sie weiterhin zusehen, wie das österreichische Pendant einer solchen Cannabis-Agentur – die vom Landwirtschaftsministerium und vom Gesundheitsministerium betriebene Firma AGES GmbH („Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit“) – sich bereichert, indem sie hinter Panzertüren Drogenhanf-Blüten für den deutschen Pharmakonzern Bionorica produziert, der daraus das Medikament Dronabinol herstellt und an Österreich zurückverkauft. Die Gesetze in Österreich sind so geregelt, dass niemand außer die AGES GmbH Drogenhanf herstellen darf. Ein Medizinalprogramm und die Abgabe von Cannabis-Blüten werden den Österreichern weiterhin verweigert.

Wie die ARGE CANNA aus Insiderkreisen erfahren konnte, machen sich die großen Umwälzungen beim Nachbarn Deutschland aber auch in der hiesigen Politik bemerkbar; es herrsche offenbar zunehmendes Interesse bei den zuständigen Stellen in der österreichischen Verwaltung. Möglicherweise finden demnächst erste Gespräche zwischen Verwaltung und Wirtschaft statt, um die Machbarkeit eines Medizinalhanf-Programms in Österreich zu klären. Die Vorstellung, Österreich könnte seine ab Donnerstag zu erwartende Alleinstellung bei der Cannabispolitik in der EU – ringsherum haben sämtliche Nachbarstaaten längst Cannabis zu medizinischen Zwecken legalisiert –  aufrechterhalten, wäre ja auch gelinde gesagt unrealistisch. Aber vorerst bleibt der Ösi wie üblich auf der Wartebank sitzen.

Nachfolgend einige interessante Links, die sich u. a. auch mit den Cannabis-Sorten beschäftigen, die voraussichtlich in Kürze in Deutschlands Apotheken abgegeben werden, sowie über die rechtlichen Belange im Hinblick auf Lizenzen für Unternehmer, die in das bevorstehende neue Cannnabismedizin-Business einsteigen wollen:

Artikel im deutschen Ärzteblatt:
http://www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=17&typ=1&nid=72485&s=cannabis

Artikel auf Merkur.de
https://www.merkur.de/politik/cannabis-als-medizin-rueckt-naeher-zr-7296952.html

Artikel von Franjo Grotenhermen / International Association for Cannabinoid Medicines:
http://www.cannabis-med.org/german/acm-mitteilungen/ww_de_db_cannabis_artikel.php?id=226#2

Artikel des Cannabisblüten-Herstellers The Peace Naturals Project über den Export nach Deutschland:
https://peacenaturals.com/peace-naturals-exports-to-germany-via-pedanios/

Artikel der Zeitschrift GROW zum Thema:
http://www.grow.de/tag/pedanios/

Deutsche Anwälte informieren über Fallstricke bei Cannabis-Lizenzen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/cannabis-lizenz-unternehmer-sollten-fallstricke-beachten-anwaelte-informieren_096383.html

Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin Deutschland
http://selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/
https://www.facebook.com/Selbsthilfenetzwerk-Cannabis-Medizin-379728802057813/



4 Antworten zu “Bundestags-Beschluss pro Medizinalhanf erwartet”

  1. Ronny sagt:

    Guten tag die Damen und Herren
    Ich brauche gutes canabis was nicht gestreckt ist . Gegen meine schmerzen in Körper . Ich leide seit jahren unter Schmerzen und stille die mit canabis nur zuzeit kann mann das nicht weil es nur gestreckte Sachen gib bitte um Hilfe

  2. paxmundi_vn3eqv2o sagt:

    Lieber Ronny! Da haben Sie Glück! Am Donnerstag dürfte im Bundestag beschlossen werden, dass Sie sich in Zukunft „ungestrecktes“ Cannabis in ihrer Apotheke ums Eck (wo immer Sie in Deutschland wohnen) holen können, soferne Ihnen der Arzt eine Verschreibung dafür gibt. Also halten Sie noch zwei Tage durch und dann nichts wie zum Hausarzt. Alles Gute!

  3. Michael Schmidt sagt:

    Wie sieht es mit den Richtwerten zum Führen eines Pkw aus? Bitte als Email antworten.

    • paxmundi_vn3eqv2o sagt:

      An die Richtwerte für das Lenken eines PKW hat Ihre Bundesregierung vermutlich einstweilen noch gar nicht gedacht.
      Gehen Sie also besser davon aus, dass Sie unter dem Einfluss von Cannabis-Medikation eher kein Fahrzeug lenken sollten.
      Im Bedarfsfall, wenn Sie sich doch dazu entschließen und dann vor den Behörden dafür Rechtfertigung gefragt ist, gibt es aber einige wissenschaftliche Studien, die indizieren, dass sich die Fahrtüchtigkeit unter dem Einfluss von Cannabis bzw. THC bzw. Dronabinol nicht verschlechtert.
      Da werden Sie aber vor Gericht einen Präzendenzfall schaffen müssen, wenn Sie diese Richtung einschlagen möchten.

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