Cannabis-Patient gewinnt gegen deutsche Krankenkasse

ARCHIV - Eine Mitarbeiterin der Firma THC Pharm präsentiert am 28.2.2001 in der Firma in Offenbach fertige Spritzen mit Dronabinol, das aus Cannabis hergestellt wird. Nach den Erfahrungen von Medizinern kann Cannabis bei vielen schweren und meist unheilbaren Krankheiten wie Krebs, Aids, MS einen Teil der Beschwerden lindern. Aber noch ist Cannabis im Arzneikästchen die Ausnahme: In Deutschland gibt es nach Auskunft der Bonner Bundesopiumstelle lediglich 30 Patienten, die Cannabis-Blüten oder Extrakt zur Behandlung nutzen dürfen, die Zahl der Anträge habe aber deutlich zugenommen. Foto: Frank May dpa/lnw (zu dpa-Korr "Erleichterungen bei Cannabis-Medizin absehbar" vom 04.10.2009) +++(c) dpa - Bildfunk+++

Nach einem schweren Motorradunfall leidet Martin Keese unter chronischen Schmerzen. Nur Cannabis verschafft ihm Linderung – doch die Kasse wollte nicht zahlen. Jetzt muss sie.

Der zuständige Richter in Hannover beruft sich darauf, dass Keese Schmerzen beschreibe, „die sich bereits in Alltagssituationen auf ein geradezu unerträgliches Maß steigern“. Es handele sich offenkundig um den Fall eines „schwersten chronischen Schmerzgeschehens“, der mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung auf eine Stufe zu stellen sei.

Keeses Anwalt Benjamin Schmidt aus Laatzen zeigte sich erleichtert über die Entscheidung. „Das Verfahren war für meinen Mandanten eine zusätzliche Belastung.“ Unter Tränen habe Keese vor Gericht seinen Leidensweg schildern müssen.

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