Der „AC-Tropfen“Das unabhängige Gütesiegel der ARGE CANNA für cannabinoidhaltige Produkte |
|
Erklärung: PAK
PAK steht für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe und bezeichnet Rückstände aus fossilen und petrochemischen Verbrennungsprozessen, die unter berechtigtem Verdacht stehen, krebserregend wirken zu können. PAK sind durch die allseits bekannten Verbrennungsprozesse – Motoren, Heizanlagen, Haushalte, Industrie, aber auch Waldbrände oder Vulkanausbrüche – heutzutage flächendeckend fast auf der ganzen Erdoberfläche ausgebracht. Es gibt in Lebensmitteln etc. strenge Grenzwerte für PAK. Die Hanfpflanze neigt dazu, Giftstoffe aus Boden und Luft zu ziehen und diese – wahrscheinlich in ihren Wachsen – zu binden. Daher sind Cannabisprodukte, die von im Freien gezüchteten Hanf stammen, immer belastet. Indoor-Blüten dagegen zeigen keine Belastung. Die Giftigkeit oder Schädlichkeit von PAK ist wissenschaftlich umstritten. Fakt bleibt, dass u. a. die österreichische Verwaltung bereits Produktrückrufe erzwungen hat aufgrund von PAK-Belastungen bei Lebensmitteln. In die gleiche Bresche schlagen z. B. EU-Verbote von auf traditionelle Art geräucherten Speisen oder der fortlaufende propagandistische Kampf gegen verkohlendes Erhitzen von z. B. Toast, Steak und vielem anderem Essen. Die EU-Grenzwerte für PAK in Nahrungsmitteln liegen bei 1/10 für Fette und Öle, was bedeutet, dass die Werte von Benzo(a)pyren ein Mikrogramm pro Kilo (1 μg/kg) nicht überschreiten darf und dass die sogenannten PAK4 – das sind zuzüglich zu dem enthaltenen Benzo(a)pyren auch noch das Benzo(a)anthracen, Benzo(b)fluoranthen und Chrysen zusammengezählt – nicht höher als 10 μg/kg sein dürfen. Der Grenzwert ist also kurz ausgedrückt „1/10“. Bei Nahrungergänzungsmitteln ist der Grenzwert „10/50“. Dies ist der für die Begütesiegelung durch die ARGE CANNA geltende Bereich für Extrakte aus Hanfblüten und Produkte daraus. Bis auf weiteres akzeptieren wir aber eine Toleranzgrenze von 20/100 zugunsten des Erhalts der Vielfalt von mehr oder weniger rohen, sauren Hanfextrakten, die nicht bzw. deutlich weniger destilliert, winterisiert oder sonstwie labortechnisch verändert sind als die annährend PAK-freien Produkte. Die Entfernung niedriger PAK-Gehalte aus Hanfextrakten bedeutet mit den derzeit gängigen Techniken eine klare Veränderung im Molekülgemisch des Hanfextrakts, zumeist mit einer starken Cannabinoidsäuren-Decarboxylierung als Symptom. Die Produktvielfalt also derart einzuschränken, bevor die Technik zur Entfernung der PAK zum Marktstandard gereift ist, würde die Auswahl der PatientInnen eher stark benachteiligen und mehr Schaden als Nutzen bringen. Weitere Infos: Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe: Umweltschädlich! Giftig! Unvermeidbar? |
NAVIGATION:
Partnerfirmen >
Prüfungsprozedere >
Partnerlabore >
Ihre Anfrage >
< zurück