Probenanalysen belegen Bedarf für AC-Gütesiegel

Brancheninsidern zufolge haben mehrere Einzelhandels-Standorte in der heimischen Cannabis-Wirtschaft während der letzten Tage Besuch von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit AGES (www.ages.at) bekommen. Gemeinsam mit Amtspersonen der Lebensmittelbehörden der Bundesländer wurde man vorstellig zwecks Kontrolle von CBD-Ölen, die als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden. Man wollte Proben ziehen, um diese labortechnisch auf THC zu analysieren; sollte THC enthalten sein, wäre dies ein Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz. Man wurde nicht überall fündig. Angeblich gäbe es eine Liste von Verkaufsstellen, die in nächster Zeit von den Beamten abgearbeitet werden soll.

Das Verstärken der Kontrollen sei darauf zurückzuführen, dass einige Anbieter von CBD-Produkten ihre Verpackungen mit Begriffen wie „Nahrungsergänzungsmittel“ schmücken oder gesundheitliche Behauptungen und Dosierungsempfehlungen draufschreiben und sich so den Anschein eines Arzneimittels geben. Dies tun zu können, ist an behördliche Genehmigungsverfahren gebunden – welche aber zumeist nicht durchlaufen wurden. Solche Produkte nimmt der Staat nun genauer unter die Lupe. Ihr THC-Gehalt ist ausschlaggebend – sollte einer festgestellt werden, ist das Produkt als Suchtgift einzustufen.

Was mit Herstellern, die Produkte mit THC-Gehalt am Markt haben, dann aber passieren wird, bleibt abzuwarten. Niemand weiß, wie die Behörden reagieren werden. Bei einem THC-Gehalt von 0,2% müsste eine Person 10.000 handelsübliche Fläschchen mit 10ml CBD-Öl lagernd haben, um überhaupt die in Österreich geltende „geringfügige“ Grenze von 20 Gramm THC zu überschreiten – erst ab dieser Grenze wird in Österreich gewöhnlich die Staatsanwaltschaft aktiv, darunter legt sie Anzeigen zurück. Von den wohl sehr wenigen CBD-Anbietern, die vielleicht über diese Umwege solche Mengen besitzen könnten, würden auch nur jene überhaupt kontrolliert, die ihr Produkt als „Nahrungsergänzungsmittel“ o. ä. bewerben. CBD-Produkte, die nicht zum Verzehr empfohlen werden, bleiben scheinbar von den amtlichen Eingriffen bis auf weiteres unberührt.

Das für die Amtshandlungen zuständige Bundesministerium für Gesundheit hat damit in jene Richtung eingeschwenkt, für die seit 2016 die ARGE CANNA aktiv auftritt: Da CBD-Produkte vielfach von Patienten mit unterschiedlichsten Krankheitsbildern zum Konsum mit therapeutischem Ansinnen gekauft werden, bedarf es strikter Qualitätskontrollen – genau solcher Kontrollen, wie sie beim AC-Tropfen, dem Gütesiegel der ARGE CANNA, vorgeschrieben sind. Nicht nur der Cannabinoidgehalt ist entscheidend, auch auf Schwermetalle, Pestizide, PAK etc. muss getestet werden.

Begrüßenswert ist ferner die Tatsache, dass das BMGF seinen kürzlich begutachteten Novellenentwurf zur Suchtmittelverordnung noch einmal erweitern wird. Insider berichten, dass man nun dabei ist, für unterschiedliche Nutzhanf- bzw. CBD-Produktklassen THC-Grenzwerte auszuarbeiten. Der lt. EU für den landwirtschaftlichen Cannabisanbau geltende, sehr geringe THC-Maximalgehalt von weniger als 0,2 Prozent in der Pflanzensubstanz stellt bislang in der CBD-Wirtschaft den Grenzwert dar. Praktisch alle Anbieter orientieren sich an diesem Grenzwert und halten ihn auch ein – das belegen Dutzende im Auftrag der ARGE CANNA durchgeführte Laboranalysen der letzten Monate.

Die ARGE CANNA begrüßt die nunmehrigen staatlichen Kontrollen prinzipiell. Allerdings fordern wir mehr Bedachtnahme auf die Bedürfnisse der Patienten und das therapeutische Potential von Cannabis. Der THC-Gehalt und die Frage nach Strafbarkeit sollten nicht wichtiger sein als die Frage, ob das Produkt gesundheitlich einwandfrei ist.

Auf jeden Fall begrüßen wir es als wichtigen und richtigen Schritt, dass sich das BMGF auf THC-Obergrenzen festlegen will. Das schafft Zuversicht für die kommende Novelle. Es würde endlich einen Rahmen schaffen, in dem die CBD-Wirtschaft tatsächlich ohne Unklarheiten agieren und florieren könnte.

Unklarheiten und Änderungen in der Gesetzeslage rund um Cannabis werden uns wohl noch einige Zeit auf Trab halten: Bitte unterschreiben auch Sie die derzeit aktuelle Bürgerinitiative!

 



3 Antworten zu “Probenanalysen belegen Bedarf für AC-Gütesiegel”

  1. adelheid weidlich sagt:

    ich unterschreibe diesen artikel, erachte die
    klarstellung über notwendige heilmittel als selbstverständlich und eine zurückhaltung, bzw ein verbot als verantwortungslos und übergriffig, da es die eigenverantwortung völlig ignoriert

  2. […] Oktober 2017. Wie angekündigt hat das Gesundheitsministerium die Grenzwerte für THC-haltige Cannabisprodukte offiziell […]

  3. Christian sagt:

    Das bei CBD Ölen oftmals Nahrungsergänzungsmittel angegeben wird, ist mir auch aufgefallen. Aber gut das zu dem Thema jetzt etwas mehr Klarheit gibt.

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