Untätige Verwaltung verschleppt juristische Reparatur

Seit vier Jahren weiß die österreichische Verwaltung, dass die Gesetze im Hinblick auf Cannabis geändert werden müssen, weil sie internationalen Abkommen widersprechen. Geschehen ist nichts; der rechtlich inkonforme Rahmen wird von der untätigen Politik bewusst aufrecht erhalten. Im hier veröffentlichten zweiten Beitrag unseres Videokanals erklären wir die zeitlichen Abläufe und Sachverhalte, um die es geht. Mehr Information dazu sowie ein komplettes Transkript des Videos (auch für unsere gehörlosen Unterstützer und Freunde) finden Sie weiter unten.


Jahrelange Verschleppung von nötigen Gesetzesänderungen

Seit 2018 ist der österreichischen Verwaltung bekannt und von ihr schriftlich anerkannt, dass unsere gesetzlichen Bestimmungen zu Cannabis nicht mit den Bestimmungen des Schengener Abkommens vereinbar sind. Geschehen ist seither gar nichts. Blau/Schwarz unter Kurz und Strache haben den Handlungsbedarf 2018 anerkannt. Die „Ibiza“-Interimsregierung unter Brigitte Bierlein hat den Handlungsbedarf 2019 anerkannt. Schließlich hat auch die Türkis-Grüne Regierung Kurz/Kogler 2021 den Handlungsbedarf anerkannt. Der erste Gesundheitsminister der Partei Grüne, Rudolf Anschober, wollte auch tatsächlich einen Runden Tisch der Experten einberufen, um die Abgabe von Cannabisblüten über das österreichische Gesundheitssystem zu erörtern. Er blieb aber jegliche Taten schuldig, als er vorzeitig abging. Wolfgang Mückstein, jener Gesundheitsminister der Partei Grüne, der 2017 öffentlich die Rückkehr von Cannabisblüten als Arnzeimittel gefordert hat, kam und ging, ohne diesen Misstand zu beseitigen oder seinen Äußerungen treu zu bleiben. Er ließ stattdessen ausrichten, dass es für ihn keine Verpflichtung gäbe, Auskunft zu erteilen. Johannes Rauch, derzeitiger Gesundheitsminister der Partei Grüne, hat schon 2014 öffentlich gefordert, Cannabis aus dem Strafrecht herauszunehmen. Große Worte, aber auch Taten? Die ARGE CANNA hat dem Herrn Minister ein umfangreiches Dossier zugestellt, in dem nicht nur der obengenannte, sondern noch weitere Misstände im Gesetz im Hinblick auf Cannabis offenbar gemacht werden. Zusätzlich legen wir darin eine äußerst praktikable und im europäischen Kontext vorbildliche Lösung für die Probleme mit Cannabis detailliert dar und schlagen ein akademisches Pilotprojekt vor. Nun warten wir darauf, dass sich Minister Rauch in irgendeiner Weise dazu äußerst.


Verlauf der Beweissammlung für den Untätigkeitsbericht
(TRANSKRIPT DES VIDOTEXTES)

Hochverehrtes Publikum, liebe Mitglieder! Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, setzt sich die ARGE CANNA seit 2014 für eine regulierte Abgabe von Cannabisblüten an Kranke über die öffentlichen Gesundheitssysteme ein. Das ist die zentrale Agenda der ARGE CANNA. Unser Verein hat daher seit 2016 wiederholt offizielle Anfragen an die österreichische Verwaltung gestellt, vorwiegend an das Gesundheitsministerium. Wir benutzen die gemeinnützige, öffentliche Plattform „Frag den Staat“, um unsere Informationsrechte gegenüber den Behörden geltend zu machen.

Anerkennung durch Ministerin Hartinger-Klein 2018

Im Jahr 2018 – damals waltete die ÖVP-FPÖ-Koalition unter Sebastian Kurz und Heinz-Christian Strache – stellte das Gesundheitsministerium unter FPÖ-Ministerin Beate Hartinger-Klein in einer Auskunftserteilung an die ARGE CANNA fest, dass die österreichische Gesetzgebung im Hinblick auf ärztlich verschriebene und über Apotheken ausgegebene Cannabisblüten nicht mit den Bestimmungen des Schengener Abkommens vereinbar sind. Wortlaut des Ministeriums: „Eine diesbezüglich gebotene Adaptierung der österreichischen Bestimmungen […] wird daher derzeit geprüft.“ (PDF des ministerialen Schreibens HIER ZUM DOWNLOAD).

Erklärung zur Verbringung von Cannabisblüten im Schengen-Raum

Im Klartext besagt dies: Wer in einem EU-Land innerhalb des Schengen-Raums über eine ärztliche Verschreibung von Cannabisblüten verfügt und in diesem Land auch einen Wohnsitz hat, dem ist es erlaubt, diese Cannabisblüten überallhin im Schengen-EU-Raum mitzunehmen und dort auch einzunehmen, wenn er eine dafür gültige ärztliche Verschreibung und einen behördlichen Schengen-Ausfuhr-Schein vorweisen kann. In Österreich allerdings, aufgrund der durch Schwarz-Blau 2018 anerkannt fehlerhaften, hiesigen Gesetzgebung bei Cannabis, würde diese Person trotzdem mit Kerker bestraft. Kurz gesagt: Schwarz-Blau hat anerkannt, dass die österreichischen Cannabis-Gesetze repariert werden müssen, weil sie internationalen Abkommen widersprechen. Erledigt wurde es nicht.

Anerkennung durch Ministerin Zarfl 2019

Im Jahr 2019, nach der Affäre Ibiza, stellte die ARGE CANNA dazu erneut eine Anfrage an die nunmehrige Legislatur der Interims-Regierung unter Kanzlerin Brigitte Bierlein. Gesundheitsministerin Brigitte Zarfl wiederholte fast wortgleich die Antwort von Hartinger-Klein aus 2018 und erkannte somit den akuten Handlungsbedarf ebenfalls an. Auch diese Regierung blieb untätig. (PDF des ministerialen Schreibens HIER ZUM DOWNLOAD).

Anerkennung durch Minister Mückstein 2021

2021 schließlich wandte sich die ARGE CANNA erneut an die Regierung, nun in der Legislatur der ÖVP-Grüne-Koalition unter Sebastian Kurz und Werner Kogler. Das Bundesministerium für Gesundheit unter Wolfgang Mückstein teilte mit, dass in keinem der berechtigten Belange der ARGE CANNA seit 2018 bisher ein Fortschritt zu verzeichnen sei. Ob der von Mücksteins Vorgänger Rudolf Anschober öffentlich angekündigte Runde Tisch von Experten zum Thema Cannabis zwecks Reformierung der gesetzlichen Bestimmungen in Österreich auch tatsächlich abgehalten werden sollte, ließ Mückstein damit kommentieren, dass über zukünftige Planung kein Auskunftsrecht bestehe.(PDF des ministerialen Schreibens HIER ZUM DOWNLOAD). Mückstein hatte in einer Podiumsdiskussion 2017 öffentlich die Rückkehr von Cannabisblüten als Arzneimittel in das öffentliche Gesundheitssystem gefordert, wie in einem Video von IDEALISM PREVAILS festgehalten ist.

Minister Rauch fordert Herausnahme von Cannabis aus dem Strafrecht

2022 liegt nun in der Hand des Gesundheitsministers Johannes Rauch. Die ARGE CANNA hat seinem Ministerium bereits eine erneute Anfrage übermittelt. Sie ist diesmal sehr umfangreich ausgefallen. Warum? Das Spannungsverhältnis zum Schengen-Abkommen ist nicht der einzige schwerwiegenden Fehler, der sich über die Jahre ins Suchtmittelgesetz und die ministeriale Suchtgift-Verordnung eingeschlichen hat, es gibt mittlerweile zwei weitere schwerwiegende Fehler, und auch diese laufen internationalen Abkommen zuwider. Wir haben den Minister entsprechend informiert. Hier ein Zitat, das der Langzeit-Grün-Politiker und aktuelle Gesundheitsminister Johannes Rauch schon 2014 Vorarlberg Online gegeben hat und in dem er die sofortige Herausnahme von Cannabis aus dem Strafrecht fordert.

Über das Dossier, das die ARGE CANNA dem Herrn Gesundheitsminister zugesendet hat, werden wir Sie, verehrte Damen und Herren, beizeiten im Detail informieren. Die ÖVP-Grüne-Koalition jedenfalls ist aktuell im Amt und hat, als dritte Regierung in Serie, derzeit Gelegenheit, den öffentlich mehrfach anerkannten gesetzlichen Misstand bei Cannabis in Österreich zu bereinigen. Wir sind gespannt, ob das passiert.


Sozialmedien-Kampagne

Nachstehendfinden Sie die Werbevideos zu diesem Beitrag, welche wir für unsere Sozialmedien-Kanäle erstellt haben:

 

 

 



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