Berühmter Verfassungsrechtler Heinz Mayer widerspricht Zoll und Presse
Unter erheblicher Mitwirkung der ARGE CANNA ist am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz ein Rechtsgutachten des renommierten Juristen DDr. Heinz Mayer veröffentlicht worden, das mit zahlreichen Ungereimtheiten in der Handhabung von Cannabis durch die österreichischen Behörden aufräumt.
Vor allem stellt das Gutachten des einstigen Dekans der Wiener juristischen Fakultät, weithin bekannt als einer der renommiertesten Grund- und Verfassungsrechtler des Landes, unmissverständlich klar, dass Cannabis und rauchbare Produkte aus Cannabis nicht dem Tabakmonopol unterliegen können. Ebenso zeigt Mayer auf, dass die steuerrechtliche Situation bei Cannabis unklar ist und einer stringenten Neuregulierung bedarf.

Cannabisblüten wieder frei im Handel
Das Gutachten bringt ein großes Aufatmen in der Branche der Cannabis-Fachhändler mit sich. Zuletzt war diese Branche durch die negativen Medienberichte und eine beispiellose Aktion scharf der Zollbehörde mit bewaffneten Razzien in ganz Österreich stark verunsichert. Die Forderung der rückwirkenden Aushändigung von Steuerunterlagen hatte die Händler noch massiver in Bedrängnis gebracht. Nun kann der Cannabis-Fachhandel ab sofort legale Cannabisblüten wieder frei verkaufen.
Fake News vom Monopol
Organisator der Pressekonferenz und Auftraggeber des Gutachtens ist der kürzlich formierte Österreichische Cannabis-Bundesverband ÖCB, dem die ARGE CANNA als Körperschaft schon vor einigen Monaten beigetreten ist. Grund war das Bekanntwerden eines Urteils des obersten Verwaltungsgerichtshofs, das Cannabisblüten final rechtsgültig der Tabaksteuerpflicht unterwirft. Im Fahrwasser dieses Urteils hatten zahlreiche Medien berichtet, der Handel mit Cannabisblüten sei ab nun und auch rückwirkend ausschließlich Trafiken und Tabakverkaufsstellen vorbehalten – Falschmeldungen, wie sich nun herausstellte.
Für eine europagerechte Cannabis-Politik
Mag. Klaus Hübner, Vorstandsmitglied der ARGE CANNA, wurde schon in der konstituierenden Phase des ÖCB zum Obmann dieses neuen Branchenverands berufen. Er präsentierte gemeinsam mit Prof. Heinz Mayer und Schriftführerin Julia Geiss das Gutachten der Presse. „Für die ARGE CANNA ist die Mitgliedschaft im ÖCB, wie auch meine Doppelfunktion darin als Vertreter der Patientenanliegen und als Obmann der Branchenvertretung, eine bedeutende Weiterentwicklung“, erklärt Hübner. „Am meisten unter der zuletzt aufgrund der Fehlinterpretation des VwGH-Urteils gelitten haben die Patienten, die auf Blüten vom freien Markt angewiesen sind, weil in Österreich einfach keine europagerechte Handhabung von Cannabis existiert. Das schlimmste konnten wir nun verhindern, aber es ist noch immens viel zu tun. Österreich ist das Schlusslicht in Europa bei Cannabis. Das zu ändern, war immer schon eines der obersten Ziele der ARGE CANNA und ist es nun auch für den ÖCB.“
Schreibe einen Kommentar