NEOS setzen sich für Medizinalhanf ein
In vielen EU-Staaten sind Medizinalhanf-Blüten mittlerweile verschreibungsfähig. In Österreich hingegen unterliegen die Blüten, oder dem Gesetzeswortlaut nach „Cannabiskraut“, einem suchtmittelrechtlichen Verschreibungsverbot. „Cannabiskraut“ ist in Österreich nach geltender Rechtslage in der Aufzählung des § 14 Abs 3 Suchtmittelverordnung genannt.
Genau um diese Thematik, die bei uns schon öfter im Blog thematisiert wurde, nimmt sich der selbstständige Entschließungsantrag von NEOS-NRAbg. Mag. Gerald Loacker an, in diesem der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aufgefordert wird, eine neue Suchtmittelverordnung zu erlassen
EU-Recht verletzt
Als PatientInnenorganisation ist uns das suchtmittelrechtliche Verschreibungsverbot schon viele Jahre ein Dorn im Auge – denn in der aktuellen Suchtmittelverordnung ist Cannabiskraut angeführt, was die medizinische Nutzung der Cannabisblüte in Österreich rechtlich unmöglich macht. Die betreffenden Gesetzesstellen stehen überdies auch im Widerspruch zu EU-Recht (vgl. https://arge-canna.at/gesundheitsministerium-gesetzesaenderung-geplant/). Eine Änderung der Suchtmittelverordnung im Sinne von Mag. Loacker und Kollegen würde die Verschreibung von medizinischen Cannabisblüten und magistralen Zubereitungen daraus sowie deren Abgabe über die Apotheken ermöglichen.
Studien untermauern Wirksamkeit
Der Entschließungsantrag argumentiert vorwiegend mit den kürzlichen Empfehlungen bzw. Urteilen der WHO respektive des europäischen Gerichtshofes aber auch mit zwei Studien die die Überlegenheit der Kombination von THC und CBD im Gegensatz zu THC-Monopräparaten belegen sollen. Den Entschließungsantrag im Volltext, sowie der parlamentarische Verlauf dazu findet sich auf der Parlamentshomepage.
CBD-Erlass von Hartinger-Klein bald Geschichte?
Der NEOS-Mandatar Loacker hat erst im Juni auch einen selbstständigen Entschließungsantrag bezüglich CBD eingebracht, hier wird der Gesundheitsminister Dr. Mückstein (Grüne) aufgefordert den rechtswidrigen CBD-Erlass von der ehemaligen Ministerin Hartinger-Klein (FPÖ) aufzuheben. Der Gesundheitsminister stellte in einer Wortmeldung eine Prüfung des Erlasses und eine mögliche Änderung in Aussicht.
Schreibe einen Kommentar