ARGE CANNA bei deutscher Cannabis-Legalisierung an vorderster Front involviert

Cannabis legal in Deutschland – und die ARGE CANNA mittendrin als ideeller und finanzieller Partner des CSC Chemnitz und im Dachverband der deutschen Cannabis Social Clubs

Die große europäische Neuigkeit in Sachen Cannabis dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben: Die links-liberale Ampel-Koalition in Deutschland hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt für einen ersten Schritt hin zur Cannabis-Legalisierung für Erwachsene.

Bevor wir die vielfach verbreiteten Eckpunkte der zu erwartenden Möglichkeiten durch die Gesetzesänderung kurz zusammenfassen, möchten wir zuerst darauf hinweisen, dass die ARGE CANNA seit geraumer Zeit in Deutschland in Kooperation steht mit dem Cannabis Social Club Chemnitz (Bundesland Sachsen, i. G.) und daher nun voll in die Vorbereitungen für die Eröffnung des Clubs mit einsteigt. Sobald das Gesetz gültig wird, öffnet der Club seine Pforten und die Cannabis-Abgabe an die Mitglieder startet zum erstmöglichen Zeitpunkt.

Höchste Cannabis-Qualität in ganz Deutschland – dank ARGE CANNA Gütesiegel-Kriterien

Das über den CSC Chemnitz abgegebene Cannabis wird selbstverständlich nach den geltenden Richtlinien des ARGE CANNA Gütesiegels für cannabinoidhaltige Produkte hergestellt. So wird eine möglichst naturnahe Herstellung der Blüten ohne gefährliche Industriegifte und Schadstoffe gewährleistet. Und die Wirkstoff-Gehalte werden stets korrekt angegeben sein.

Als ideeller und finanzieller Partner des CSC Chemnitz ist der Verein ARGE CANNA aber auch auf deutscher Bundesebene engagiert. Der CSC Chemnitz ist Gründungsmitglied des Dachverbands der deutschen Cannabis Social Clubs und wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Qualitätskriterien der ARGE CANNA für die Cannabisproduktionen auch von den anderen deutschen CSCs adoptiert werden. Es ist davon auszugehen, dass die Qualitätskriterien der ARGE CANNA ohne Widerstand vom Dachverband willkommen geheißen werden. Ein derart hoher Level an Seriosität und Transparenz wird für ein nachhaltiges Bestehen der bevorstehenden neuen, zarten Freiheit in Deutschland sicherlich unerlässlich  und daher willkommen sein.

Pläne des CSC Chemnitz

Gemeinsam mit Partnern aus der Wirtschaft bahnt der CSC Chemnitz derzeit den Ankauf eines Objekts mit über 750 m² Nutzfläche zuzüglich Seminarraum und geräumigem Keller an. Der Außenbereich des Objekts umfasst knapp 3000 m² Grundstück in Alleinlage in Chemnitz. An diesem Objekt werden folgende Einrichtungen untergebracht:

  • Cannabis Kompetenzzentrum Sachsen (Projektname)
  • Cannabis Labordiagnostik Chemnitz
  • Cannabis Seminar- und Schulungszentrum Chemnitz
  • Planungsbüro für Solar & Grow inkl. Handel mit entsprechendem Equipment

Die Cannabis-Zucht des CSC Chemnitz ist Herzstück des Projekts. Die Abgabe von Cannabis an Clubmitglieder kann entweder in einem kleinen Nebengebäude auf dem Grundstück erfolgen, sofern Zucht und Abgabe getrennt erfolgen müssen, oder bei Bedarf in Innenstadtlage über das Chemnitzer Vereinsbüro der ARGE CANNA. Forschung im gesamten Spektrum von der Botanik bis hin zur Suchtprävention ist integraler Bestandteil des Projekts.

Eckpunkte der Legalisierung in Deutschland

Die bekannten Eckpunkte der geplanten Gesetzgebung der deutschen Bundesregierung bezüglich des Cannabis Social Club-Konzepts sind durchaus beachtlich. 500 Mitglieder pro Cannabis Social Club sind erlaubt. 50 Gramm Cannabisblüten pro Monat und Mitglied machen 25 kg Bedarf pro Monat. Pro Jahr ergibt dies eine maximal benötigte Produktionsmenge von 300 kg für 500 Mitglieder bei Vollabnahme. Jedes Mitglied darf drei blühende Pflanzen und zwei Pflanzen im Wachstum besitzen

Die CSC Regulierung ist wohl so zu interpretieren, dass  Vereinsmitglieder ihre Pflanzen an den Verein abtreten. Das würde bedeuten, dass der Verein bei 500 Mitgliedern 1500 blühende und 1000 Pflanzen in Wachstum pro Erntezyklus pflegt. Ein Blüten-Zyklus dauert etwa zehn Wochen. Die Mutterpflanzen- und Stecklingszucht kann man mit den 100 Pflanzen in Wachstum problemlos  funktionieren. Für 1500 Pflanzen und mit der zugrunde gelegten Blütezeit von 10 Wochen sind fünf Blüten-Durchläufe pro Jahr realistisch. Bei einer Ernte von 50 g Blüten pro Pflanze sind eine Jahresproduktion von 375 kg zu erwarten.

Die im Verein produzierten Übermengen kann man gegebenenfalls für die Produktion von Haschisch & Extrakten verwenden und ebenso im Rahmen der Menge-Beschränkungen an die Vereinsmitglieder zum Selbstkostenpreis abgeben.

Mitglieder können weiters max. sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat vom Verein beziehen. Bei 500 Mitgliedern kann man damit pro Jahr über 40.000 Samen und 30.000 Stecklinge abgeben. Dies ist wohl als Alternative zur Abgabe konsumfertiger Blüten über den CSC zu verstehen.

Die Abgabe an Heranwachsende unter 21 Jahren ist begrenzt auf eine Menge von 30 Gramm pro Monat, zusätzlich mit einer Begrenzung des zulässigen THC-Gehalts (Grenze noch zu klären). Dies sollte sich in der Sortenauswahl widerspiegeln. Es wird geprüft, ob und wie Samen und Stecklinge zur Qualitätssicherung zwischen Vereinigungen unentgeltlich getauscht werden können. Es wird geprüft, ob und  wie Saatgut und / oder Stecklinge für den privaten Eigenanbau zu Selbstkosten über die Vereinigungen bezogen werden dürfen, ohne dass die Mitgliedschaft in einer Vereinigung dafür Voraussetzung ist. Zulassung und Überwachung erfolgen durch Landesbehörden u.a. in Bezug auf die Einhaltung der Mengen-, Qualitäts- und Jugendschutzvorgaben und mit Stichproben und Besuchen vor Ort. Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Abgabe von Genusscannabis, Samen und Stecklingen an Mitglieder von den Vereinigungen erhoben wurden, dürfen nicht an  unbefugte Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken verwendet werden. Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinigungen ist untersagt.

Für gemeinschaftlichen Eigenanbau gelten Qualitätsvorgaben (insbesondere Verbot von Zusatzstoffen oder Beimengungen wie z.B. Tabak oder Aromen, Vorgaben zu Pflanzenschutzmitteln, keine synthetischen Cannabinoide). Die Abgabe erfolgt nur in Reinform (Blüten oder Harz) in neutraler Verpackung oder lose mit beigefügten Informationen zu Produkt (Sorte, einschließlich deren üblicher durchschnittlicher THC-Gehalt und Gehalt anderer Cannabinoide wie CBD, Dosierung und Anwendung sowie zu Risiken des Konsums und Beratungsstellen.)

Konsum in den Räumlichkeiten der Vereinigung ist ebenso verboten wie der öffentliche Konsum nahe Schulen, Kitas o.ä. sowie in Fußgängerzonen bis 20 Uhr. Es gilt ein Verbot der gleichzeitigen Ausgabe von Alkohol, Tabak oder anderen Genuss- und Rauschmittel. Der Zutritt ist nur erlaubt für Erwachsene mit einer strikten Pflicht zur Alterskontrolle.

Es gelten Auflagen zu Jugendschutz und Prävention: Von der Vereinigung zu ernennende Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte haben nachgewiesene Sachkenntnisse zu haben; es gibt eine verpflichtende Kooperation mit der lokalen Suchtpräventions-  bzw. -beratungsstelle und einen Mindestabstand zu Schulen, Kitas o.ä.

Es gilt ein allgemeines Werbeverbot für die Vereinigungen und für Cannabis. Zulässig sind sachliche Informationen.

Mindestschutzmaßnahmen (z. B. einbruchsichere Räumlichkeiten, Umzäunung) verhindern einen Zugriff unbefugter Dritter.

Quelle (pdf-Download)



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