ARGE CANNA-Forderungskatalog an UNO und BMASGK

Bei der diesjährigen Anhörung der mit Suchtgift-Agenden befassten österreichischen NPOs (gemeinnützigen, nicht profitorientierten Organisationen) durch die Abgesandten des International Narcotics Control Board der Vereinten Nationen (INCB) wurde die ARGE CANNA als eine von nur drei NPOs ausgewählt, sich zur nationalstaatlichen Handhabung der mit Suchtgift befassten UN-Konventionen zu äußern.

Der INCB ist jene Organisation innerhalb der UNO, die grundsätzlich die Einhaltung der drei großen UN-Konventionen zu Suchtgift in jedem Mitgliedsstaat überprüft und Nachschau hält, ob diese internationalen Suchtgift-Bestimmungen auch in verantwortlicher und zumutbarer Weise in allen Nationalstaaten umgesetzt werden.

Hierzu besucht eine Delegation des INCB regelmäßig auch das Gesundheitsministerium in Österreich. Hierzu wird auch eine kleine Auswahl von NPOs eingeladen, die bei diesen Inspektionen Gelegenheit erhalten, Missstände aufzuzeigen und Forderungen vorzutragen, welche direkt in die Arbeit des INCB einfließen.

2019 war die ARGE CANNA eine von drei geladenen NPOs. Wir haben diese seltene Gelegenheit genutzt, um im Sinne unserer Mitglieder und aller PatientInnen unsere wichtigsten Forderungen zu deponieren und mit Fakten zu untermauern. Freilich ging es uns dabei vor allem um Cannabis; aber auch im allgemeinen Sinne der Suchtgift-Forschung, welche derzeit noch massiv gesetzlich geknebelt und unmöglich gemacht ist, haben wir klare Forderungen gestellt.

Unsere wichtigsten Forderungen, die nun dem österreichischen Gesundheitsministerium sowie dem INCB vorliegen, hier kurz zusammengefasst:

1. Zur Handhabung von CBD in Österreich fordern wir:
• die Rücknahme des CBD-Erlasses von Ex-Ministerin Hartinger-Klein und das Ende der Repressionen gegen Hersteller und Verkäufer;
• die Aufnahme von CBD in den Arzneimittel-Katalog als verschreibbares und kostenübernahmefähiges, nicht rezeptpflichtiges Mittel („Hausmittel“, Nahrungsergänzungsmittel);
• klare, verbindliche Spezifikationen für Cannabinoidprofile, um auch bei Vollspektrum-Wirkstoffgemischen Kostenübernahmefähigkeit zu ermöglichen.

2. Zur Ermöglichung der Forschung mit Suchtgift am Menschen fordern wir:
• die Hinzufügung des Wortes „Weitergabe“ zum SMG §6/I/2, dem Ausnahmeparagraphen für wissenschaftliche Forschung im Suchtmittelgesetz Paragraph 6 Absatz 1 Ziffer 2.

3. Zur Verfügbarkeit von Medizinalcannabis-Blüten in Österreich fordern wir:
• Verschreibungsfähigkeit für Cannabis flos (Cannabisblüten mit erheblichem THC-Gehalt);
• Streichung von Cannabis aus § 24 Z 5 Suchtgiftverordnung;
• Entkriminalisierung bzw. Verschiebung ins Strafrecht der Tatbestände Besitz und Erzeugung von Cannabis bei PatientInnen mit entsprechender Indikation.

Das gesamte der INCB und dem BMASGK vorgelegte Dokument können Sie hier downloaden:
Forderungen der ARGE CANNA an den INCB und das BMASGK

Weiterführende Links:
INCB-Website: www.incb.org
Website des Österreichischen Gesundheitsministeriums: www.sozialministerium.at



Eine Antwort zu “ARGE CANNA-Forderungskatalog an UNO und BMASGK”

  1. Josef Rohaczek sagt:

    Leider wird nicht eine menschliche Drogenpolitik und die Beendigung des Drogenkrieges gefordert. https://berlindokument.org

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