Breaking News: EuGH urteilt: CBD ist kein Suchtmittel
In einer aktuellen Entscheidung ebnet der EU-Gerichtshof Cannabidiol den Weg zur weiteren Vermarktung, gegen den Willen der EU-Kommission. Im sogenannten „Kanavape-Fall“ hatte der EuGH im Zusammenhang mit einem Produkt für E-Zigaretten auf CBD-Basis über die Frage zu entscheiden, ob CBD als Suchtmittel zu klassifizieren sei oder nicht. Nachdem sich bereits der Generalanwalt beim EuGH in seinen Schlussanträgen gegen ein Vermarktungsverbot von CBD aussprach und dies unter anderem mit der nicht nachweisbaren psychotropen Wirkung von CBD begründete, folgen die Richter nun seiner Argumentation. Demnach ist CBD nicht als Suchtmittel einzustufen.
Der Gerichtshof stellt fest, dass das Unionsrecht für die Definition der Begriffe „Droge“ oder „Suchtstoff“ insbesondere auf zwei Übereinkommen der Vereinten Nationen verweist: das Übereinkommen über psychotrope Stoffe und das Einheits-Übereinkommen über Suchtstoffe. CBD wird im ersten Übereinkommen nicht erwähnt, und eine wörtliche Auslegung des zweiten Übereinkommens könnte zwar dazu führen, es – als Cannabisextrakt – als Suchtstoff einzustufen, doch widerspräche eine solche Auslegung dem Grundgedanken dieses Übereinkommens und seinem Ziel, „die Gesundheit und das Wohl der Menschheit“ zu schützen. Nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, der zu berücksichtigen ist, hat das in Rede stehende CBD, anders als Tetrahydrocannabinol (gemeinhin als THC bezeichnet), ein weiteres Cannabinoid des Hanfs, offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Damit scheint der EuGH den aktuellen Plänen der EU-Kommission, CBD als Suchtstoff einzustufen, einen Riegel vor zu schieben. Die Frage, ob natürliches CBD nun als Novel Food gilt oder nicht und die Anträge nun genehmigt werden können, ist damit aber noch nicht abschließend geklärt. Bleibt abzuwarten, wie die EU-Kommission die laufenden Novel Food-Anträge beurteilt.
Das Bemerkenswerte an der Entscheidung steht in der Begründung weiter hinten: CBD kann nicht als „Suchtstoff“ angesehen werden, weshalb die Bestimmungen über den freien Warenverkehr innerhalb der Union auch dafür anwendbar sind.
seid ich die Tropfen nehme ist mein Leben wieder Lebenswert.Ich kann endlich bischen Laufen ohne vor schmerzen zu schreien.