Gesetzesänderungen zu Cannabis in Deutschland für Ärzte und Sachverständige unzureichend

cannapoUnter der erdrückenden Last der Tatsachen fühlt sich nun auch die deutsche Bundesregierung sozusagen gezwungen, Cannabis zu medizinischen Zwecken zu legalisieren. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde im Bundestag einer Auswahl von Ärzten und Sachverständigen diverser mit Gesundheit beschäftigten Berufs- und Interessensgruppen präsentiert, und es wurden von Vertretern aller Parteien die Meinungen un Informationen dieser Spezialisten zum Thema angehört. Kein einziger Sachverständiger sprach sich gegen Cannabis als Medizin aus. Im Gegenteil: Den meisten gehen die Gesetzesänderungen nicht weit genug. Vor allem die Notwendigkeit, dass Kranke zuerst mit allen anderen Mitteln der Schulmedizin „austherapiert“ sein müssen, empfinden die Sachverständigen geschlossen als unzumutbar. Aber hier zeigt sich auch wieder deutlich, aus welchem Holz die bundesdeutsche Gesundheitspolitik geschnitzt ist.

Einen umfassenden Artikel zum Thema hat aerzteblatt.de HIER veröffentlicht.

Zur Info: Das Ärzteblatt wird herausgegeben von der Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.



Eine Antwort zu “Gesetzesänderungen zu Cannabis in Deutschland für Ärzte und Sachverständige unzureichend”

  1. DrachenStern sagt:

    An die verantworlichen Politiker und Prohibitions Experten. Stellen sie sich vor sie hätten Krebs und das einzige Mittel das helfen wird kann erst eingenommen werden wenn SIE AUSTHERAPIERT sind… ich wünsche Ihnen schon mal viel Spass dabei!!!

    Das ganze sind nur wieder Fallstricke die es den Patienten (fast) unmöglich machen sollte, Cannabis als Medizin verschrieben zu bekommen.

    Was für Hürden hat der Patient?
    Arzt finden (fast unmöglich), viele Ärzte haben auf das Thema keine Lust….
    Es steht auch noch nicht fest, wie der Arzt Cannabis abrechnen soll, sein Praxisbuget will kein Arzt gerne überschreiten.

    Bevor Cannabis verschrieben werden kann muss ein Patient AUSTHERAPIERT sein. Das heisst… erst mal ALLE Pharma-medikamente fressen incl. sehr heftiger Nebenwirkungen. Wenn man Pech hat, bekommt man von den ganzen Pillen eine chronische Krankheit dazu.

    Dann wenn man austherapiert ist kommt der MDK dazu.

    MDK = Experten… komisch das diese Experten um die Pflegebedürftigkeit eines 83J. alten Patienten festzustellen. Eine Kinderpsychologin vorbeisenden.. sie stellt dann 27 Punkte fest. Erst nach heftigem Widerspruch, kommt eine Expertin des MDKs vorbei.. die dann sogar 73 Punkte feststellt, also sogar kurz vor Pflegestufe 2. Das alles habe ich selber erlebt!

    Sorry.. warum ich das schreibe? Weil genau die selben Experten, jetzt beurteilen sollen, ob ein Patient überhaupt Cannabis als Medizin bekommt und ob zu Recht ein Anspruch besteht.

    Diese Experten, hatten noch nie mit Cannabis zu tun… sich das richtige Wissen anzueignen.. dauert bestimmt bei denen noch Jahre.

    Also richtet Euch schon mal auf Gerichtsverfahren ein… so wirds Ablaufen… sonst bleiben Patienten leider auf der Strecke..

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