BMASGK: Gesetzesänderung geplant

In vielen Mitgliedsstaaten der EU sind Medizinalhanfblüten mittlerweile verschreibungsfähig. In Österreich hingegen unterliegen die Blüten, oder dem Gesetzeswortlaut nach „Cannabiskraut“, einem suchtmittelrechtlichen Verschreibungsverbot. „Cannabiskraut“ ist in Österreich nach geltender Rechtslage in der Aufzählung des § 14 Abs 3 Suchtmittelverordnung genannt, selbst die Verbringung von Medizinalhanfblüten nach Österreich EU-Bürgern nicht erlaubt.

BMASGK: Gesetzesänderung geplant

Dies steht im krassen Widerspruch zu EU-Recht, da das Schengener Durchführungsübereinkommen auch die Mitnahme von suchtmittelhaltigen Arzneien für den persönlichen Bedarf regelt. Das von den europäischen Organen verabschiedete Recht hat in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten überzugehen und diese sind zu seiner Beachtung verpflichtet. Es gilt dieser Grundsatz für alle nationalen Rechtsakte, unabhängig von ihrer Art: Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Beschlüsse, Rundschreiben usw. Es besteht hier also akuter Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers.

ANFRAGE ANS MINISTERIUM

Wir haben daher dazu das Gesundheitsministerium unter Dr. Zarfl befragt, wie es diese Problematik einschätzt und ob Lösungen in Sicht sind. Zu unserem Erstaunen wurde uns mitgeteilt, dass tatsächlich die Problematik erkannt wurde, und das Problem offenbar nicht auf die lange Bank geschoben wird. „Die Prüfung einer allfällig diesbezüglich gebotenen Adaptierung der österreichischen Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Verbringung suchtgifthaltiger Arzneimittel im internationalen Reiseverkehr ist anhängig, diesbezügliche legistische Vorarbeiten wurden bereits geleistet.“ lautet die Antwort des Gesundheitsministeriums – was im Klartext bedeutet, dass diesbezüglich schon eine Gesetzesänderung in der Pipeline ist.

KEINE BESSERUNG IN SICHT

Für PatientInnen mit Wohnsitz in Österreich hat diese Änderung aber keine Auswirkungen, denn, dies geht auch aus unserer Anfrage hervor, es soll weiterhin am suchtmittelrechtlichen Verschreibungsverbot von Medizinalhanfblüten festgehalten werden – die Begründung: Der „Bericht in Entsprechung der Entschließung des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend Liberalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken“ des BMASGK, in Auftrag gegeben von der ehemaligen Gesundheitsministerin Beate „man kann von 150 € im Monat leben“ Hartinger-Klein, kommt zu dem Schluss, Reinsubstanzen seien den Blüten überlegen. Eine Position, die in der Wissenschaft umstritten ist.

ZWEIFELHAFTER BERICHT

Darüber hinaus ist der Bericht durch eine „schiefe Optik“ gekennzeichnet, weil sich die dafür befragten Experten und Institutionen in einem Naheverhältnis zum Pharmaunternehmen Bionorica befänden. Bionorica kauft in Österreich von der AGES produziertes Cannabis und extrahiert daraus Dronabinol (THC), was wiederum in österreichischen Apotheken verkauft wird. Auch fehlen dem Bericht die Expertise von Befürwortern der Anwendung von Cannabisblüten.

Mit der Angelobung von Türkis-Grün könnte nun wieder frischer Wind in die Angelegenheit kommen, wir werden auch dieser Regierung wieder aktiv den Dialog anbieten und freuen uns auf Gespräche auf Augenhöhe.

Antwortschreiben des Gesundheitsministeriums



4 Antworten zu “BMASGK: Gesetzesänderung geplant”

  1. Sehr geehrte Damen und Herren, ob sich mit der neuen Regierung von Türkis-Grün etwas ändert, wird sich zeigen. Leider hat die neue Justizministerin Alma Zadic in der Tageszeitschrift „Heute“ vom 29.01.2020 auf die Frage des Redakteurs Mathias Klein: „Wie sieht’s mit der Legalisierung von Marihuana, einer langjährigen Grü-Forderung unter Zadic aus? „Das steht nicht im Regierungsprogramm. Daher: leider nicht!“ Das schaut auch für die Cannabis-Legalisierung für medizinische Zwecke nicht gut aus. Auf die parlamentarische Bürgerinitiative für eine menschliche Drogenpolitik in Österreich – „Wiener Aufruf“ – darf verwiesen werden. Diese wurde am 10.12.2019 vom Team der BI mit 781 Unterstützungsunterschriften in der Parlamentsdirektion eingebracht. Sie wurde am 10.01.2020 dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zugewiesen, jedoch erfolgte noch keine Behandlung. Wir fordern ua. die Entkriminalisierung aller Drogenkonsumen*Innen.
    Wir würden uns sehr freuen, wenn ARGECANNA diese Forderung ebenfalls unterstützen würde.
    Mit freundlichen Grüßen,
    für die BI, (Gaby Kozar, Mag. Christoph Fasching)
    Josef Rohaczek

    • Die ARGE CANNA unterstützt die BI prinzipiell und dies wurde auch bereits durch Facebook-Publikationen bekanntgemacht. Um es nochmal deutlich zu sagen: Die derzeitige gesetzliche Handhabung von Suchtgift in Österreich, deren fehlende Faktizität beispiellos im Rechtsgefüge ist; das Hochhalten dieser nicht vorhandenen Faktizität durch einen Ärztekörper, der zuletzt vor Jahrzehnten eine Universität von innen gesehen hat und lieber zufrieden an der Zitze der pharmazeutischen Industrie saugt, als Menschen zu heilen; die mangelnde Differenzierung zwischen einzelnen Substanzen, die einem peinlich primitiven kollektiven „Scheren über einen Kamm“ gleichkommt; die gedankenlose Umsetzung der von monetären Interessen und industriell-militärischer Propaganda der Welt aufoktroyierten UN-Richtlinien, welche endlose Massen an unumstößlichen wissenschaftlichen Fakten mit Füßen in den Schmutz tritt; und nicht zuletzt die verachtenswerte Feigheit der Politiker, die sich vor Änderungen scheuen, weil sie den Zorn der vom militärisch-industriellen Propagandakomplex konstruierten Massenmedien, also um ihr Politikereinkommen fürchten; all das ist ein einziger bodenloser Lügenpfuhl und eine ekelerregende Schande für jeden modernen Rechtsstaat. Wir müssen aber darauf hinweisen, dass sich unsere Vereinsarbeit exklusiv und ausschließlich der medizinischen Nutzung von Cannabis und cannabinoidhaltigen Produkten widmet. Nur darum geht es uns und hier. Das ist schwierig und Aufwand genug; deshalb haben wir für DrogenkonsumentInnen leider keine Kapazitäten frei, auch wenn wir der Meinung sind, dass sie sich alle – genau wie jeder Cannabis-„Konsument“ — eine Selbstmedikation zuführen.

  2. Edtl Herbert sagt:

    Bitte machen Sie doch diesem Kabarett ein Ende und legalisieren endlich die Pflanze „Hanf“! Würde niemanden schaden, im Gegenteil ‼

  3. […] macht. Die betreffenden Gesetzesstellen stehen überdies auch im Widerspruch zu EU-Recht (vgl. https://arge-canna.at/gesundheitsministerium-gesetzesaenderung-geplant/). Eine Änderung der Suchtmittelverordnung im Sinne von Mag. Loacker und Kollegen würde die […]

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