Rechtslage in Österreich

Sicher navigieren im österreichischen Suchtmittelgesetz

Häufige Fragen zur Rechtslage

Ist Cannabis in Österreich legal?

THC-haltiges Cannabis ist in Österreich nicht allgemein für den Freizeitgebrauch freigegeben. Der vorschriftswidrige Erwerb, Besitz und die Weitergabe von Suchtgift sind strafbar; auch der Anbau zur Suchtgiftgewinnung ist erfasst. Für die medizinische Anwendung gelten eigene Regeln. Eine medizinische Diagnose allein erlaubt daher weder den Eigenanbau noch den Besitz von Cannabisblüten.

Rechtsgrundlage: § 27 Suchtmittelgesetz.

Wie viel Cannabis darf man in Österreich besitzen?

Eine erlaubte Besitzmenge gibt es nicht. Schon der Besitz kleiner Mengen ist strafbar, bei ausschließlich persönlichem Gebrauch mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen. Eine wichtige Schwelle ist die Grenzmenge: Sie liegt bei 20 Gramm reinem Delta-9-THC beziehungsweise 40 Gramm THCA, gemessen am Wirkstoff und nicht am Gewicht der Blüten. Wer mehr als die Grenzmenge besitzt, um sie weiterzugeben, oder eine solche Menge erzeugt, fällt unter die deutlich strengeren Bestimmungen über Suchtgifthandel.

Rechtsgrundlage: § 27 SMG, § 28 SMG, § 28a SMG, Suchtgift-Grenzmengenverordnung.

Was passiert, wenn ich mit einer kleinen Menge Cannabis erwischt werde?

Häufig kommt es zu keiner Verurteilung. Bei Erwerb oder Besitz ausschließlich für den persönlichen Gebrauch muss die Staatsanwaltschaft unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorläufig von der Verfolgung zurücktreten und eine Probezeit von einem bis zwei Jahren festlegen. Dieses Prinzip wird oft „Therapie statt Strafe“ genannt. Bei Cannabis wird in der Regel keine gesundheitsbehördliche Stellungnahme eingeholt, außer gegen Sie lief in den letzten fünf Jahren bereits ein Ermittlungsverfahren wegen eines Suchtmitteldelikts. Bei Bedarf kann der Rücktritt an eine gesundheitsbezogene Maßnahme geknüpft werden.

Rechtsgrundlage: § 35 SMG.

Scheint eine Verurteilung wegen Cannabis im Strafregister auf?

Bei geringen Strafen meist nicht in der Strafregisterbescheinigung. Wird eine Person, die Suchtmittel missbraucht hat, nach § 27 SMG zu einer Freiheitsstrafe von höchstens sechs Monaten verurteilt, unterliegt die Verurteilung mit Rechtskraft einer Auskunftsbeschränkung. Sie erscheint dann nicht in der Bescheinigung, wie sie etwa Arbeitgeber:innen verlangen. Gelöscht ist sie damit aber nicht: Gerichte, Staatsanwaltschaften und bestimmte Behörden erhalten weiterhin Auskunft. Tritt die Staatsanwaltschaft nach § 35 SMG von der Verfolgung zurück, kommt es gar nicht erst zu einer Verurteilung.

Rechtsgrundlage: § 42 SMG, § 6 Tilgungsgesetz.

Darf ich in Österreich Cannabis anbauen oder Stecklinge kaufen?

Der Anbau von Cannabis zur Gewinnung von Suchtgift ist verboten, auch für den Eigenbedarf und auch mit medizinischer Diagnose. Rechtlich gelten nur die Blüten- und Fruchtstände als Suchtgift, nicht aber Samen und Blätter, die nicht mit Blüten vermengt sind. Samen und Stecklinge werden deshalb legal verkauft, solange das nicht der Suchtgiftgewinnung dient. Strafbar ist aber bereits der Anbau mit dem Ziel, THC-haltige Blüten zu gewinnen, nicht erst die Ernte. Wer dabei Suchtgift über der Grenzmenge von 20 Gramm THC erzeugt, riskiert ein Verfahren wegen Suchtgifthandels.

Rechtsgrundlage: § 27 Abs. 1 Z 2 SMG, § 28a SMG, Anhang I Suchtgiftverordnung.

Sind CBD und Nutzhanf in Österreich legal?

CBD selbst ist kein Suchtgift und fällt nicht unter das Suchtmittelgesetz. Auch Hanfblüten sind ausgenommen, wenn sie von Nutzhanfsorten aus dem EU-Sortenkatalog oder der österreichischen Sortenliste stammen und höchstens 0,3 Prozent THC enthalten. Für Produkte daraus gilt diese Grenze vor, während und nach der Herstellung, zudem darf daraus nicht leicht Suchtgift in missbrauchsgeeigneter Menge gewonnen werden können. Ob und wo ein CBD-Produkt verkauft werden darf, regeln zusätzlich andere Vorschriften, etwa das Lebensmittelrecht oder das Tabakmonopol.

Rechtsgrundlage: Anhang I Suchtgiftverordnung.

Was ist bei medizinischem Cannabis in Österreich erlaubt?

Cannabisblüten können in Österreich nicht auf Rezept verschrieben werden. Die Suchtgiftverordnung erlaubt dagegen bestimmte Cannabinoid-Arzneimittel: Dazu zählen zugelassene Arzneispezialitäten aus Cannabisextrakten sowie aus Cannabisextrakten isoliertes Delta-9-THC mit einem Reinheitsgrad von mehr als 95 Prozent für magistrale Zubereitungen. Die ärztliche Verschreibung eines erlaubten Präparats ist von der Frage einer Kostenübernahme zu unterscheiden.

Rechtsgrundlage: § 14 Suchtgiftverordnung.

Wer darf in Österreich Cannabis für Medikamente anbauen?

Nur die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) oder eine eigens gegründete Tochtergesellschaft, an der sie mindestens 75 Prozent hält. Erlaubt ist der Anbau zur Gewinnung von Suchtgift für die Arzneimittelherstellung und für damit verbundene wissenschaftliche Zwecke. Die geernteten Pflanzen oder das gewonnene Cannabis dürfen nur an Unternehmen abgegeben werden, die zur Herstellung von und zum Großhandel mit Arzneimitteln berechtigt sind. Für Patient:innen bedeutet das: Ein eigener Anbau zu medizinischen Zwecken ist nicht zulässig, auch nicht mit ärztlicher Bestätigung.

Rechtsgrundlage: § 6a SMG.

Ist eine Cannabis-Legalisierung in Österreich geplant?

Es gibt politische Initiativen für einen erweiterten medizinischen Zugang. So fordert der am 25. April 2025 eingebrachte Entschließungsantrag 247/A(E), Medizinalhanf für magistrale Zubereitungen zu ermöglichen. Ein Antrag allein ändert jedoch nicht die geltende Rechtslage und legt keinen verbindlichen Termin für eine Legalisierung fest. Die ARGE CANNA setzt sich für den Zugang zu medizinischen Cannabisblüten ein; diese Forderung ist von den derzeit erlaubten Behandlungsmöglichkeiten zu unterscheiden.

Quelle: Entschließungsantrag 247/A(E).

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