Achtung: Dieser Artikel ist bereits älter als 8 Jahre.
Regierungsprogramm attackiert gesamte Hanfbranche
Hammerschlag gegen Österreichs Cannabis-Wirtschaft: Das strafrechtliche Verbot des Verkaufs von Hanfsamen und Hanfpflanzen ist bei Türkis-Blau im Regierungsprogramm festgeschrieben. Das SMG soll entsprechend reformiert werden. Edit: Aber vielleicht meinen Sie es nicht so streng.

In der per Massenportal heute.at veröffentlichten Regierungserklärung „Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017–2022“ legen sich die Regierungspartner auf Seite 44 darauf fest: Strafrechtsreform/Suchtmittelgesetz/Verbot des Verkaufs von Hanfsamen und Hanfpflanzen.
Hier der Link zur Regierungserklärung: http://www.heute.at/asset/original/2/1/8/2184243847d043fbd09b6fc04934ae43.pdf

Wie es scheint, haben sich die Verhandler der FPÖ durchgesetzt, denn noch im Oktober (dossier.at) sprachen sich die Türkisen unter Sebastian Kurz für den legalen Verkauf von Hanfsamen und Hanfpflanzen aus. Bleibt abzuwarten, ob bezüglich medizinischem Cannabis aus der Apotheke die Legislatur der blauen oder der türkisen Linie folgen wird.
Die einzeilige Formulierung, unter Strafrechtsreform/Suchtmittelgesetz auf Seite 44 aufgelistet, spricht wörtlich nur von „Verbot des Verkaufs von Hanfsamen und Hanfpflanzen“ und wäre, wenn wörtlich verstanden, in ihrer unpräzisen Breite ähnlich weit entfernt von irgendwelchen real umsetzbaren Strategien wie der vorletzte Versuch der scheidenden Gesundheitsministerin Rendi-Wagner. Diese hatte ca. Mitte des Jahres 2017 den Entwurf einer Novellierung der Suchtgiftverordnung zur Begutachtung veröffentlicht; ihre Fachleute hatten sie aber schlecht beraten, der Entwurf war mangelhaft und in Bezug auf Cannabis völlig unpraktizierbar, weil er sämtliche Landwirte, die Nutzhanf zur Samengewinnung und zur Herstellung von Ölen und Extrakten anbauen, zu Suchtgifthändlern erklärt hätte. Nachdem in der Begutachtungsphase zahlreiche entsprechend entsetze Reaktionen aus der Wirtschaft und Forschung eingelangt waren, kam die Novelle der Suchtgiftverordnung per 30. 10. 2018 dann zuletzt nur in erheblich abgeänderter Form zur Unterschrift – nun zugungsten von Cannabisprodukten <0,3%.
Es ist wohl davon auszugehen, dass für Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger die Hanf-Nutzpflanze mit <0,3% THC sicherlich nicht von der Regierung gemeint ist. Sie ist aber innerhalb des Interpretationsradius’ des Halbsatzes der Regierungserklärung Seite 44 prinzipiell undiskutierbar „mitgefangen“. Vielleicht hat die FPÖ so auf diesen Passus bestanden, um die Parteilinie vor der Wahl in einem weiteren Punkt direkt in die RE zu übertragen. Die in Landwirtschaftsfragen traditionsreichere ÖVP ließ es geschehen in dem Wissen, dass die FPÖ bzw. Gesundheitsministerin Beate Hartinger mit diesem unscheinbaren Passus keine generelle Verbietung meinen kann. Das „Verbot des Verkaufs von Hanfsamen und Hanfpflanzen“ per se als Reform des Suchtmittelgesetzes wäre nur mit erheblichen Verlusten auf wirtschaftlicher Ebene und analogen Arbeitsplatz- und Steuergeld-Entgängen zu vollziehen als EU-Alleingang und EU-Konses-Ausbruch, sprich: absurd und vollkommen unpraktikabel. Alles weitere steht in dieser Regierungserklärung bloß zur Diskussion. Ja, es soll eine Reform des Strafrechts geben. Ja, das Suchtmittelgesetz wird davon betroffen sein. Ja, es wird das Verbot des Verkaufs von Hanfsamen und Hanfpflanzen betreffen; dieses scheint im Suchtmittelgesetz so dringend reformbedürftig, dass es extra genannt wird. Im Grunde sagt die Regierung nur, dass ihr bewusst ist, dass beim Verbot des Verkaufs von Hanfsamen und Hanfpflanzen im Suchtmittelgesetz Reformbedarf besteht. Und das könnte möglicherweise weniger schlimm als vielleicht zu befürchten ausfallen, eventuell sogar vorteilhaft.
Beate Hartinger wäre zuzutrauen, dass sie dies im Auge behält, anstatt wie von der FPÖ vor der Wahl versprochen schärfer vorzugehen gegen den Handel von Hanfsamen, die nicht im EU-Sortenkatalog stehen, und den Verkauf von Hanf-Zierpflanzen, die auch nicht im Sortenkatalog stehen. Innenminister Kickl ist das schon eher zuzutrauen. Vernünftigerweise aber wären hier einem auf breitester Ebene ausjudizierten Zug mit globalem Schub, nämlich der Cannabiswirtschaft, geregelte Weichen zu stellen. Also wird Frau Mag. Hartinger hoffentlich den in ihrem Ministerium schon Mitte 2016 und davor begonnenen Prozess der strafrechtlichen Neuregulierung des Verbots des Verkaufs von Hanfsamen und Hanfpflanzen weiterlaufen lassen. Der eingeschlagene Kurs in Österreich ist ohnehin schon einer der restriktivsten in Europa; die Schweiz hat Zigaretten mit 1% THC am Markt, Deutschland medizinische Hanfblüten in der Apotheke. Dasselbe Bild zeigt sich in den EU-Staaten rund um Österreich und weit darüber hinaus. Auf politischer Ebene, in Verhandlungsrunden zwischen Ämtern, Interessensvertretungen und Fachkreisen laufen derzeit zahlreiche produktive Prozesse zu einem konstruktiven Umgang mit Cannabis in der Gesellschaft, unter Aufsicht von Ärzten, Forschern und Konsumentenschützern.
Man kann nur auf das Beste hoffen.
(Screenhot: www.dossier.at)