Cannabis bei Polyneuropathien, Fibromyalgie, peripherer arterieller Verschlusskrankheit im Stadium II b und Posttraumatischer Belastungsstörung

Ich bin 45 Jahre alt, aufgrund mehrerer schwerwiegender Erkrankungen zu 80 % körperbehindert mit Gehbehinderung und deshalb seit 2005 in Berufsunfähigkeitsrente. Ich will ihnen gerne meinen Geschichte schildern und mithelfen die Situation für kranke Menschen denen die uralte Arzneipflanze Hanf mit all ihre wertvollen Wirkstoffe vorenthalten wird, zu verbessern.
Hierzu möchte ich ihnen auch meine Anfrage an Bundeskanzler Faymann vom 30.07.2013 auf der Homepage „meinparlament.at“ bezüglich Kostenübernahme von Cannabis (Dronabinol) durch die österreichischen Gebietskrankenkassen und seine Antwort dazu näher bringen. Vorweg, Herr Bundeskanzler Werner Faymann hat mir nach Rücksprache mit Gesundheitsminister Stöger geholfen, die Gebietskrankenkasse übernimmt nun die Kosten für meine Behandlung mit Dronabinol. Dieser Einsicht der Gebietskrankenkasse (GKK) ist ein langer unfruchtbarer persönlicher, telefonischer und schriftlicher Dialog  (ich sollte wohl eher sagen Monolog) mit den Verantwortlichen der GKK und des Gesundheitsministeriums vorangegangen. Hier ist der Link zu meiner öffentlichen Anfrage an Herrn Bundeskanzler Faymann und seine Antwort dazu. 
Ich leide seit vielen Jahren an chronischen Schmerzen
Ich leide nun schon seit vielen Jahren an starken chronischen Schmerzen, und wurde vor einigen Jahren nach etlichen ziemlich erfolglosen Versuchen der Schmerzambulanz Klagenfurt, meiner Schmerzen mit den verschiedensten Medikamenten Herr zu werden, durch Primar Univ. Prof. Dr. Rudolf Likar in einer mehrwöchigen Dokumentationsphase erfolgreich auf das Cannabinoid Dronabinol (THC) eingestellt. Ich konnte durch die Cannabis-Tropfen eine Reduktion meiner Schmerzen erreichen, wie ich sie nicht mehr für möglich gehalten habe. Es war für mich so, das ich wieder das Leben sehen und an ihm teilhaben konnte. Ich habe von dem Cannabinoid Dronabinol zur Linderung meiner Schmerzen sehr profitiert, was mir von Oberarzt Dr. Marijan Jelen, Oberarzt Dr. Ernst Rupacher, sowie Primar Univ. Prof. Dr. Rudolf Likar von der Schmerzambulanz Klagenfurt in zwei Arztbriefen bestätigt wurde.  Ich habe mich bei der Dosierung der Cannabis-Tropfen (12/12/12) immer strengstens an die Vorgaben der Ärzte gehalten und konnte sogar erwirken, dass mein Hausarzt Dr. Milan Hoja in 9184 St. Jakob im Rosental mir das Dronabinol auf GKK-Rezept verschrieben und meine Apotheke ebenfalls in St. Jakob mir die Arznei als magistrale Zubereitung hergestellt hat. Die Dronabinol-Studie mit Fibromyalgie-Patienten von Primar Univ.-Prof. Dr. Rudolf Likar und Dr. Wolfgang Pipam ist übrigens sehr interessant. Sie wurde im Fachmagazin „Der Mediziner“ im März 2011 veröffentlicht (hier als pdf-Datei) http://ow.ly/teGiv
Die Kosten für mein Dronabinol wurden über eineinhalb Jahre von der GKK beanstandungslos übernommen, dann wurde von einen Tag auf den anderen die Kostenübernahme mit der Begründung zurückgezogen, „keine Indikation bei Fibromyalgie“, ohne auf die Tatsache einzugehen, dass ich aufgrund mehrerer Embolien unter anderem auch an der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit im Stadium II b und an Polyneuropathien in beiden Füßen, sowie bedingt durch meine albtraumhafte Krankengeschichte (Herzinfarkt, Niereninfarkt, usw, usf…) an einem diagnostizierten posttraumatischen Belastungssyndrom leide. Mein Hausarzt meinte einmal zu mir, das ich einer der multimorbidesten Patienten in seiner Ordination sei, etwas das ich wirklich nicht sehr erbaulich finde, aber was will man machen, es ist halt so wie es ist. Wobei festzustellen ist, das es mehrere Studien gibt, dass Cannabis genau gegen diesen ganzen chronischen Krankheiten die mich befallen haben, sehr hilfreich ist. Diese Studien habe ich der GKK auch näher gebracht, aber die GKK war nicht wirklich daran interessiert, ganz im Gegenteil…
Opiate statt Cannabis
Weil die GKK von einem Tag auf den anderen nicht mehr bereit war, die Kosten für das Dronabinol zu tragen, musste ich leider für einen längeren Zeitraum aus Kostengründen (Mindestrentner) auf das Cannabis- Arzneimittel verzichten und als Ersatz zur Bekämpfung meiner Schmerzen das für mich weitaus weniger hilfreiche Opioid Oxycodon in höherer Dosierung in Kombination mit Lyrica einnehmen. All das machte mich einigermaßen verzweifelt und ich fühlte mich von der Krankenkasse, sowie vom Gesundheitsministerium, mit dessen Mitarbeitern ich auch einen wenig fruchtbaren Briefwechsel hatte, mit meinem Leidensdruck völlig im Stich gelassen. Vom Ministerium wurde auf mein Schreiben hin zwar eine Stellungnahme von der GKK zu meiner Krankengeschichte angefordert, aber letztlich hat man mir mitgeteilt, dass man nicht mit Weisungen in die Entscheidungsfreiheit von unabhängigen Gebietskörperschaften eingreifen könne, man hat mir aber den „Tipp“ gegeben, das ich es ja beim Sozialgericht versuchen könnte und dass das Ganze auch bis zum Höchstgericht getragen werden könnte, man aber leider keine Prognosen zu möglichen Erfolgsaussichten abgeben könne.
Daher empfand ich es erst als großen Witz, dass die SPÖ auf ihrer Wahlkampf-Homepage zum Thema Gesundheit schrieb, Zweiklassen-Medizin kommt für die Sozialdemokratie nicht in Frage,  obwohl diese im Fall von Dronabinol sehr wohl existiert. Denn wer sich die Cannabistropfen leisten kann, für den sind diese bei chronischen Schmerzen, etc. sehr wohl verschreibungsfähig. Wer sich dieses Medikament aber nicht leisten kann, dem wird es durch die Krankenkassen vorenthalten, obwohl Cannabis nachweislich in sehr vielen Fällen helfen könnte. Das habe ich Kanzler Faymann über „meinparlament.at“ auch öffentlich mitgeteilt. Dann ist da noch die Sache mit der staatliche Cannabiszucht der AGES die dem Gesundheitsministerium direkt unterstellt ist und welche ihr medizinisches Cannabis direkt an den Pharmakonzern Bionorica Research GmbH verkauft, welcher in Deutschland die Cannabis-Tropfen daraus macht,  während österreichischen Schmerzpatienten das aus dem österreichischen Medizin-Hanf gewonnene Arzneimittel von den GKK`s zum Großteil vorenthalten, bzw. den Patienten die es sich leisten können dieses für teures Geld verkauft wird.
Auch hierzu habe ich den Gesundheitsminister gefragt, wie so etwas denn sein kann und wie man im Ministerium dazu steht. Auf diese Frage ging man in der Beantwortung auf mein Schreiben, wie könnte es auch anders sein, mit keinem Wort ein! Man hat von Seiten der GKK bei der Stellungnahme gegenüber dem Gesundheitsministerium zu meiner Krankengeschichte dem Ministerium und mir gegenüber unter anderem schriftlich behauptet, Dronabinol wäre eine nicht im Erstattungskodex gelistete Substanz und damit nicht verschreibungsfähig, dieser falschen Einschätzung ist das Gesundheitsministerium auch gefolgt, obwohl das Medikament als magistrale Zubereitung sehr wohl seit 2005 in der gelben Box und damit zwar chefarztpflichtig aber verschreibungsfähig ist. Ich habe sowohl Gesundheitsministerium als auch GKK über den Umstand in Kenntnis gesetzt, dass Dronabinol laut amtliche Verlautbarung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger Nr.: 63 eine seit dem 01.07.2005 im Erstattungskodex gelistete Substanz mit dem Code ATC A04AD10 ist. Mein Empfinden zu dieser Zeit war, schwer kranke Menschen so zu behandeln, wie es die Krankenkassen teilweise tun, ist ein Unrecht gegen das man sich zur Wehr setzen muss. Das Gesundheitsministerium teilte mir, der unrichtigen Stellungnahme der GKK folgend, schließlich schriftlich mit:
„Dronabinol sei – entgegen meiner Annahme – aktuell im Erstattungskodex des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger nicht gelistet. Dieser Umstand schließe zwar die Verordnung eines Medikamentes nach dem System der Kostentragung für Medikamente im Bereich der österreichischen Krankenversicherung nicht gänzlich aus; es bedürfe hierfür allerdings der Genehmigung durch den chefärztlichen Dienst des leistungszuständigen Krankenversicherungsträgers.“!
Das Ministerium untermauert diese Behauptung in ihrem Schreiben an mich mit dem Link zum „Infotool Erstattungskodex“: http://www.hauptverband.at/portal27/portal/hvbportal/emed/
Auf dieser Seite findet sich eine Eingabemaske in der man eine im Erstattungskodex gesuchte „Arzneispezialität“, einen „Wirkstoffnamen“ oder eben einen „ATC-Code“ eingeben kann. Der Witz dabei ist, dass Dronabinol im „Erstattungskodex-Infotool“ zwar nicht als Arzneispezialität, sehr wohl aber unter seinem Wirkstoffnamen und mit seinem ATC-Code gelistet ist. Man hat sich also weder in der KGKK noch im Ministerium die Mühe gemacht, die Suchmaske richtig zu benutzen, es ging ja schließlich nur um einen lästigen Patienten… Allerdings ist zumindest mir klar, dass die Listung im Erstattungskodex nichts daran ändert, dass das Medikament chefarztpflichtig ist, was es in meinen Augen nicht sein sollte. So ein Medikament gehört in die grüne Box, in der sich im Gegensatz zu THC bzw. Dronabinol wirklich gefährliche „Arzneispezialitäten“ befinden.
Ich bin ein kranker Mensch und mir fehlt langsam die Kraft zum Kämpfen
Ich bin ein kranker Mensch und mir fehlt langsam die Kraft zum Kämpfen. Die Auseinandersetzung mit der österreichischen Bürokratie, ist wie das Anrennen gegen Windmühlen, das war auch ein Grund warum ich meinen Geschichte auf „meinparlament.at“ mit einer Anfrage an Herrn Bundeskanzler Werner Faymann öffentlich machen wollte, auch wenn mir dieser Schritt sehr schwer gefallen ist. Erfreulich ist, das man zumindest in meinem Fall an der Spitze der SPÖ der Meinung ist, dass es richtig ist, wenn die Gebietskrankenkassen (GKK´n) Cannabis als Arzneimittel bei Schmerzpatienten und bei verschiedenen weiteren Erkrankungen erstatten. Das werte ich als kleinen Erfolg und als positives Zeichen, das sich die Zeiten was Cannabis anbelangt ändern. Man ist also in der SPÖ den medizinischen Wert von Cannabis nicht gänzlich verschlossen, es ist aber sicher noch ein weiter steiniger Weg zur Normalität. Das erkennt man auch daran, dass nach meinem öffentlichen Schreiben an Kanzler Faymann und der letztlichen Übernahme der Kosten durch die GKK, diese mir bei einem für mich völlig unerwarteten Telefonat mitteilte, dass man eine Ausnahme machen könne, und dass mein Dronabinol jetzt doch erstattet wird. Man hat aber immer noch hartnäckig von „einer Art rosaroten Box“ geredet in dem sich das Dronabinol eigentlich befände und es bei mir daher eine Ausnahme sei, weil mir kein anderes Arzneimittel vergleichbar helfe. Dazu kann ich nur sagen „eine Art rosarote Box“ gibt es natürlich nicht, im Erstattungskodex des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger gibt es tatsächlich nur Arzneimittel, die entweder in eine grüne (nicht chefarztpflichtig / erstattungsfähig), eine gelbe (chefarztpflichtig / bei Genehmigung erstattungsfähig) oder eine rote (nicht erstattungsfähig) Box eingeordnet werden. Dronabinol ist in der gelben Box!
Dämonisierung von Hanf ist unangebracht
Zuletzt möchte ich noch sagen das Cannabis mir in vielen Bereichen meines doch sehr geplagten Lebens eine Erleichterung verschafft, an die ich nicht mehr geglaubt hatte. Ich konnte inzwischen auch mehrere Medikamente (z.B. das Opiat Oxycodon und das Antidepressiva Trittico) durch Dronabinol ersetzen. Wenn Menschen für ihr Recht auf eine Normalisierung im Umgang Cannabis kämpfen, verstehe ich das nur zu gut! Eine Dämonisierung von Hanf ist unangebracht!


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