Rechtsstaatliche Unzulänglichkeiten, fehlende Schwellenwerte: Appell an Politik

Wien, 22. Oktober 2018. Ein Podium österreichischer Experten mahnt in einer gemein­samen Resolution immanente Missstände bei der zuletzt stark gestiegenen Zahl der Führerscheinabnahmen durch die Polizei im Falle des Verdachts auf Suchtmittel­-Missbrauch im Straßenverkehr an. Bei den Amtshandlungen öffne die bestehende Gesetzgebung, aber auch das polizeiliche Prüfungs­prozedere, der Willkür Tür und Tor.

Erst kürzlich ging wieder eine Meldung durch die Presse, dass die Polizei bei einer Wochenend-Schwerpunktaktion weit über hundert Drogenlenkern die Führerscheine abge­nommen hatte. Geschehen ist dies im Umfeld der Cannabis-Fachmesse Cultiva, die in der Eventpyramide Vösendorf am Wochenende des 12. bis 14. Oktober 2018 stattfand.

Das Experten-Podium zu Verkehrssicherheit und Rechtslage am Wissenschaftskongress zu Cannabis, der zeitgleich mit der Messe stattfand, veröffentlicht hierzu nun eine gemeinsam erarbeitete Resolution. Diese fordert u. a. objektive und genormte Test­verfahren sowie den Ausschluss der für die Fahrtüchtigkeit nicht aussagekräftigen Harntests bei Verkehrs­kontrollen durch die Polizei und die Einführung evidenzbasierter Relevanzschwellen in der forensischen Blutanalytik. Vor dem Hintergrund der in der anliegenden Resolution aufgezeigten Schwachpunkte in den Rechtsgrundlagen mit der Folge oft voreiliger und  unbegründeter Führerscheinabnahmen möchte die ARGE  CANNA  als PatientInnen-Interessensvertretung besonders darauf hinweisen, dass auch Kranke betroffen sind: Es liegen uns Berichte von Betroffenen vor, die der Handhabung des Problems durch die Behörden ein erschütterndes Zeugnis ausstellen – wir veröffentlichen hierzu in Kürze einen Erfahrungsbericht.

Die Ursache liegt nicht bei der Polizei, sondern in den Rechtsgrundlagen, nach denen diese ihr Handeln gestaltet. Die in der Experten-Resolution bezeichneten rechtsstaatlichen Defizite mögen daher möglichst rasch von politischer Seite in Angriff genommen werden.

Die Unterzeichner der Resolution sind: Dr. Martin Feigl, Rechtsanwalt, Wien; Dr. Gebhard Heinzle, Rechtsanwalt, Bregenz; Mag. Martin Hoffer, Verkehrsjurist, Wien; Mag. Klaus Hübner, ARGE CANNA, Wien; Dr. Rainer Schmid, Toxikologe, Wien.

Die Resolution HIER DOWNLOADEN!

 



3 Antworten zu “Rechtsstaatliche Unzulänglichkeiten, fehlende Schwellenwerte: Appell an Politik”

  1. Thomas Kogler sagt:

    Ich verstehe dieses Theater wegen Cannabis und Führerschein nicht. Andere, die im Substitutionsprogramm sind und Morphine verordnet bekommen dürfen doch auch Auto fahren?! Auch gegen Benzodiazepine im Straßenverkehr hat die Führerscheinstelle nichts. Warum dann bei Cannabis??

  2. Trex-met sagt:

    Ich fahre mit Methadon und Benzodiazepine da ich es wegen starken Schmerzen Methadon bekomme und kein Dromabinol EZ. Dazu wegen den Schmerzen ein benzobreperrat zum schlafen muss ständig Test abgegeben da Führerschein und kein beikonsum sein darf warum??? Was wäre wenn ich Dromabinol bekommen würde ? Dann dürfte ich in 3 fahren aber Muss sagen beeinflussen tun mich die Mittel nicht!!! Stuffe 00 Versicherung 20 Jahre Schein 1umfall und da hatte ich keine Schuld da der ex von da ex mich abgeträngt hat mit dem Auto!!! Und ich im Gegenverkehr rein bin! (Nur 7 Jahre Haft) Mordversuch!!!! Naja also wäre das Dromabinol Rezept a Freischein zum brkifft fahren!!!!

  3. pirker_johann sagt:

    die selbe ärztin, die drogetests bei der hanfmesse in wien durchführte und durch fadenscheinige anschuldigungen führerscheine abnahm, obwohl der bluttest negativ war, verlangte dann, als der beschudigte seinen führerschein abhohlen wollte, noch einmal einen URINTEST DA ER JA AUF DER HANFMESSE WAR. auch der urintest war negativ

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