NEOS setzen sich für Medizinalhanf ein

In vielen EU-Staaten sind Medizinalhanf-Blüten mittlerweile verschreibungsfähig. In Österreich hingegen unterliegen die Blüten, oder dem Gesetzeswortlaut nach „Cannabiskraut“, einem suchtmittelrechtlichen Verschreibungsverbot. „Cannabiskraut“ ist in Österreich nach geltender Rechtslage in der Aufzählung des § 14 Abs 3 Suchtmittelverordnung genannt. Genau um diese Thematik, die bei uns schon öfter im Blog thematisiert wurde, nimmt sich der selbstständige […]