Im Umfeld des „Szene Openair“-Festivals in Lustenau führte die Polizei am Wochenende des 1. und 2. August 2026 schwerpunktmäßig Verkehrskontrollen durch. Laut Medienberichten wurden dabei 29 Lenker wegen angeblicher Fahruntüchtigkeit angehalten. Während drei Lenker wegen Alkoholkonsums angezeigt wurden, wirft die Polizei 24 Personen vor, unter Drogeneinfluss gefahren zu sein. Die Medienberichte übernahmen dabei unkritisch die Pressemeldung der Polizei, dass damit „Fahruntüchtige aus dem Verkehr gezogen“ wurden.
Szene Openair: 24 „Drogenlenker“?
Der Fall
Unsere Einordnung
Hier wird erneut die typische und hochgradig problematische Praxis bei österreichischen Schwerpunktkontrollen sichtbar:
1. Konsumnachweis ist keine Fahruntüchtigkeit: Die polizeiliche Behauptung, 24 Personen seien „fahruntauglich wegen Drogen“ gewesen, beruht bei Erstberichten fast immer rein auf den positiven Schnelltests (Speichel oder Urin). Diese Tests weisen jedoch lediglich Abbauprodukte nach, die oft noch Tage oder Wochen nach dem eigentlichen Konsum im Körper nachweisbar sind. Sie sagen absolut nichts über eine akute Beeinträchtigung im Moment des Lenkens aus. Die tatsächliche Fahruntüchtigkeit muss amtsärztlich festgestellt und durch ein Blutgutachten bestätigt werden. Diese Laborergebnisse liegen zum Zeitpunkt der Presseaussendung in der Regel noch gar nicht vor.
2. Die Schnelltest-Falle: Was viele Autofahrer:innen nicht wissen: Urin- und Speichelvortests der Polizei sind in Österreich vollkommen freiwillig. Niemand ist verpflichtet, vor Ort an diesen Vortests mitzuwirken. Die Polizei nutzt hier oft den psychologischen Druck der Situation, um eine Zustimmung zu erhalten. Wer den Vortest verweigert, macht sich nicht strafbar – die Polizei darf eine Vorführung zum Amtsarzt dann nur anordnen, wenn bereits deutliche, klinische Symptome einer Beeinträchtigung (z. B. lallende Sprache, wankender Gang, gerötete Augen) vorliegen.
3. Diskriminierung von Patient:innen: Durch die undifferenzierte Gleichsetzung von „positiver Schnelltest“ mit „fahruntüchtiger Drogenlenker“ wird in den Medien ein Zerrbild erzeugt. Patient:innen, die Medizinalcannabis legal einnehmen und zum Kontrollzeitpunkt völlig nüchtern und fahrtauglich sind, fallen in dieser Statistik unter dieselbe Kategorie wie akut beeinträchtigte Missbrauchskonsument:innen.