Neurodivergenz und Cannabis: Was verpassen wir in Österreich?
130 Patient:innen, 18 Monate = messbare Verbesserungen
Ein Forschungsteam des Imperial College London und der Curaleaf Clinic hat im Fachjournal Neuropsychopharmacology Reports die Daten von 130 autistischen Erwachsenen veröffentlicht, die über das UK Medical Cannabis Registry cannabisbasierte Arzneimittel verschrieben bekamen. Erfasst wurden Angst (GAD-7), Schlafqualität (SQS) und gesundheitsbezogene Lebensqualität (EQ-5D-5L), und zwar bis zu 18 Monate lang.
Die Ergebnisse im Überblick:
- Angst: Der GAD-7-Wert fiel von durchschnittlich 13,5 auf 8,9 nach einem Monat. Das entspricht dem Sprung von moderater zu leichter Angstsymptomatik und übertrifft die klinisch relevante Schwelle deutlich.
- Schlaf: Die Schlafqualität stieg von 3,74 auf 5,52 nach sechs Monaten.
- Lebensqualität: Der EQ-5D-5L-Indexwert verbesserte sich von 0,43 auf 0,51 nach 18 Monaten. Über alle Zeitpunkte hinweg blieb der Wert signifikant über dem Ausgangsniveau.
- Sicherheit: 80,8 % der Teilnehmer:innen berichteten überhaupt keine Nebenwirkungen. Die gemeldeten waren überwiegend leicht oder mittelschwer, am häufigsten Schlaflosigkeit, Mundtrockenheit und Antriebslosigkeit.
Für eine Patient:innengruppe, die in der Versorgungsforschung notorisch unterrepräsentiert ist, sind das bemerkenswerte Zahlen. Bisher gab es fast ausschließlich kleine Studien mit Kindern und kurzen Beobachtungszeiträumen.
Was die Studie nicht zeigt
Fairerweise gehört dazu: Das ist eine Beobachtungsstudie ohne Kontroll- oder Placebogruppe. Sie belegt keine Kausalität. Die Autor:innen schreiben das selbst sehr klar.
Genau diese Differenziertheit ist der Punkt. Wer für Cannabis als Medizin eintritt, gewinnt nichts durch Überzeichnung. Was diese Studie liefert, ist ein solider Anfangsverdacht plus die Erkenntnis, dass Dosisstrategien und Toleranz dringend genauer untersucht werden müssen. Beides braucht man, um irgendwann brauchbare Leitlinien zu haben.
Vom Autismus zu ADHS
Autismus und ADHS treten häufig gemeinsam auf, und die Versorgungslage ähnelt sich frappierend. Auch bei ADHS gilt: viele Betroffene berichten von deutlicher Entlastung durch Cannabis, während die kontrollierte Studienlage dünn bleibt.
Die Zahlen dazu sind aufschlussreich. In der fünfjährigen Begleiterhebung des deutschen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) machte ADHS rund ein Prozent aller Verordnungen aus, bei den mit Cannabisblüten behandelten Patient:innen aber etwa 5,2 %. In einer deutschen Online-Befragung mit über 1.000 Teilnehmenden aus dem Jahr 2020 war ADHS sogar die am häufigsten genannte Indikation für eine Blütentherapie.

Deutschland: eine ärztliche Entscheidung
In Deutschland darf grundsätzlich jede:r approbierte Ärzt:in Cannabis verschreiben, wenn eine medizinische Indikation vorliegt und etablierte Therapien nicht ausreichend gewirkt haben oder nicht vertragen wurden. Es gibt keine gesetzliche Positivliste, die bestimmte Diagnosen ausschließt. ADHS ist damit eine legitime, wenn auch nachrangige Behandlungsoption, über die Ärzt:in und Patient:in gemeinsam entscheiden.
Das ist keine Wundertherapie und wird auch nicht als solche verkauft. Es ist schlicht das, was Medizin sein sollte: eine Einzelfallentscheidung im Rahmen ärztlicher Verantwortung. Wer mit Methylphenidat nicht zurechtkommt, hat eine dokumentierte, kontrollierte, qualitätsgesicherte Alternative, über die gesprochen werden kann.
Österreich: die Diagnose als Sackgasse
In Österreich ist die Situation eine andere. Verschreibbar sind im Wesentlichen Fertigarzneimittel und standardisierte Zubereitungen, allen voran Dronabinol. Die natürliche Cannabisblüte ist von der Verschreibung faktisch ausgeschlossen. Die Erstattung ist restriktiv, viele Patient:innen zahlen selbst.
Das eigentliche Problem: Selbstmedikation wird zur Diagnose gemacht
Unter Menschen mit ADHS ist Selbstmedikation mit Cannabis weit verbreitet. Das ist keine Randerscheinung sondern in der Forschung gut dokumentiert. Betroffene berichten typischerweise nicht von Experimentierfreude, sondern von der Linderung innerer Unruhe, von besserem Einschlafen, von einem Gedankenkarussell, das endlich langsamer wird.
Wer damit im österreichischen Gesundheitssystem ankommt, macht oft eine bittere Erfahrung: Der Cannabiskonsum wird zur Hauptdiagnose. Ab diesem Moment verschiebt sich das gesamte Gespräch. Aus „Warum schlafe ich seit Jahren nicht?“ wird „Sie konsumieren Cannabis.“ Aus einer möglichen ADHS-Abklärung wird eine Suchtberatung. Konzentrationsprobleme, Reizüberflutung, emotionale Dysregulation, all das wird dem Konsum zugeschrieben, statt als das betrachtet zu werden, was es sein könnte: die zugrundeliegende, unbehandelte Ursache.

Diese Umkehrung von Ursache und Wirkung hat Folgen, die weit über einen unangenehmen Arzttermin hinausgehen:
- Die Abklärung findet nicht statt. Wer als konsumierend abgestempelt ist, bekommt seltener eine seriöse ADHS- oder Autismus-Diagnostik.
- Betroffene verschweigen ihren Konsum. Aus Angst vor Stigmatisierung entstehen unvollständige Anamnesen, und damit reale Risiken bei Wechselwirkungen.
- Der Weg führt in den Schwarzmarkt. Wer im System keine Antwort bekommt, besorgt sich ungeprüfte Ware ohne Dosierungssicherheit und ohne ärztliche Begleitung.
- Führerschein und Beruf stehen im Feuer. In Österreich kann dokumentierter Konsum die Fahreignung kosten, unabhängig von tatsächlicher Beeinträchtigung.
Ein System, das Menschen für den Versuch bestraft, sich selbst zu helfen, und ihnen gleichzeitig keine legale Alternative anbietet, produziert genau die Probleme, die es zu bekämpfen vorgibt.
Was sich ändern muss
Die Autismus-Studie aus Großbritannien ist auch deshalb bemerkenswert, weil sie überhaupt existieren konnte. Sie basiert auf einem Register, das seit 2019 systematisch Daten von Patient:innen erfasst, die legalen Zugang zu einem breiten Spektrum an Cannabisarzneimitteln haben. Ohne diesen Zugang gäbe es diese Daten nicht. Deutschland hatte mit der BfArM-Begleiterhebung ein vergleichbares Instrument. Österreich hat nichts davon.
Wer keine Daten erhebt, kann später keine Evidenz vorweisen. Und wer keine Evidenz vorweisen kann, bekommt weiterhin gesagt, die Studienlage sei zu dünn. Ein perfekt geschlossener Kreis, in dem sich Patient:innen seit Jahren drehen.
Quellen:
- Aggarwal A. et al. (2026): UK Medical Cannabis Registry: A Clinical Outcomes Analysis for Autism Spectrum Disorder. Neuropsychopharmacology Reports 46:e70146.
- BfArM-Begleiterhebung zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln (2017 bis 2022)