Helena klagt für das Recht auf ihre Medizin
Am 14. Juli hat die „Kronen Zeitung“ auf einer Doppelseite über einen Fall berichtet, der stellvertretend für tausende Menschen in Österreich steht. Helena D., 56, lebt seit 2005 mit Multipler Sklerose. Seit 21 Jahren ist sie auf den Rollstuhl angewiesen. Die Krämpfe sind zeitweise so heftig, dass blaue Flecken zurückbleiben.
Was ihr hilft, sind natürliche Cannabisblüten. Sie schläft damit durch und zwar ohne Schmerzen, und es geht ihr psychisch besser. Was ihr in Österreich legal zur Verfügung steht, ist Dronabinol. Davon bekommt sie aber Übelkeit und Kopfschmerzen.
Jetzt klagt sie. Ihr Ziel: die Genehmigung, sich zuhause selbst zu versorgen.
Was in Österreich erlaubt ist, und was nicht
Die Cannabisblüte enthält mehrere hundert Wirkstoffe. Dronabinol, das einzige in Österreich breiter verfügbare Präparat, enthält davon einen einzigen, und es wird nur in Ausnahmefällen verschrieben. Natürliche Cannabisblüten sind bei uns nicht zugelassen.
In Deutschland, der Schweiz, Italien, Polen und Tschechien bekommen Schwerkranke sie über Arzt und Apotheke. Von unseren sieben Nachbarländern erlauben fünf den Zugang zu medizinischem Cannabis. Nur in Ungarn und der Slowakei ist der Gebrauch weiterhin strafbar. Und bei uns.
Wer in Österreich nicht warten kann, baut selbst an oder kauft am Schwarzmarkt. Beides ist strafbar und beides ist gefährlich. Analysen aus Deutschland zeigen, womit Schwarzmarktware belastet sein kann: Pestizide, Schwermetalle, Schimmelpilze, Fäkalbakterien. Für Menschen mit geschwächtem Immunsystem ist das ein zusätzliches Risiko, das niemand tragen müsste.
Nach Schätzungen betrifft das rund 4.000 Patientinnen und Patienten in Österreich.
Warum ausgerechnet dieses Verfahren
Helenas Klage ist kein Einzelfallversuch, sondern eine bewusst gewählte Strategie. Sie folgt einem Fall, der in Deutschland Rechtsgeschichte geschrieben hat.
Dort klagte 2011 ein schwer kranker MS-Patient im Rollstuhl auf das Recht, sich aus medizinischem Notstand selbst zu versorgen. 2016 bekam er vor dem Höchstgericht recht. In der Folge stellten so viele andere Schwerkranke denselben Antrag, dass die deutsche Regierung 2017 ein Medizinal-Cannabisgesetz beschließen musste, um den Verwaltungsaufwand überhaupt noch bewältigen zu können. Der Weg dorthin dauerte acht Jahre. Am Ende stand ein Gesetz, von dem heute zehntausende Patientinnen und Patienten profitieren.
Genau diese Konstruktion liegt Helenas Verfahren zugrunde. Wir haben dazu mit Sita Schubert gesprochen, der leitenden Juristin der European Medical Cannabis Association. Ihre Einschätzung: In einem solidarischen Gesundheitssystem, wie es Deutschland und Österreich haben, kann die Verwaltung ein solches Verfahren nicht gewinnen. Wenn eine Patientin durch Cannabis erhebliche Linderung erfährt und ihr keine gleichwertige Alternative offensteht, muss man es ihr erlauben.
Helena D. soll der Präzedenzfall für Österreich werden.
Auf dem politischen Weg ist nichts passiert
Nicht, weil es niemand versucht hätte. Eine Bürgerinitiative sammelte vor neun Jahren rund 13.000 Unterstützungen und übergab sie der Parlamentsdirektion. Ergebnis: keines.
Unser Vorstandsmitglied Klaus Hübner hat im Krone-Interview benannt, worum es geht: eine kontrollierte Abgabe von Cannabisblüten in geprüfter Qualität über Ärztinnen, Ärzte und Apotheken. Statt Selbstversorgung im rechtsfreien Raum. ndere Länder zeigen seit Jahren, dass das funktioniert.
In Erinnerung an Patrick und Marcel
Dieses Verfahren hat eine Vorgeschichte, die uns sehr nahegeht.
Marcel war unser Behindertenbeauftragter. Der 39-jährige Niederösterreicher verbrachte 13 Jahre im Rollstuhl, geplagt von schweren Schmerzen. Das Einzige, was sein Leiden erträglich machte, war hier verboten. Er wurde dafür verurteilt, dass er sich seine Medizin selbst anbaute. Zuletzt sah er keinen Weg mehr, mit dem Schmerz weiterzuleben, und entschied sich für einen begleiteten Suizid.
Vor ihm hatte Patrick dieses Amt inne. Auch er saß nach einem Unfall im Rollstuhl, auch er linderte seine Beschwerden jahrelang mit Cannabis, auch ihn traf dafür die volle Härte der Behörden. Er starb 2021, Anfang 30.
Beide haben jahrelang gegen ihre Kriminalisierung gekämpft. Beide haben es nicht mehr erlebt. In ihrem Andenken führen wir diesen Prozess.
Wie du helfen kannst
Helena hat nicht das Geld für die Anwältinnen und Anwälte, die es braucht, um gegen den österreichischen Prohibitionsapparat etwas zu erreichen. Ein Verfahren dieser Größenordnung dauert Jahre und kostet entsprechend.
Deshalb haben wir eine Spendenaktion gestartet. Jeder Beitrag hilft, und wer nicht spenden kann, hilft uns durch Teilen.
Zur Spendenaktion: gofundme.com/hilf-helena
Wenn es dir selbst nicht gut geht
Dieser Artikel handelt von Menschen, die an ihren Schmerzen und an einem Gesetz zerbrochen sind. Wenn dich das trifft, weil du dich in Marcels oder Patricks Lage wiederfindest: Bitte rede mit jemandem. Es gibt Menschen, die zuhören, kostenlos, anonym, rund um die Uhr.
- Telefonseelsorge: 142 (täglich 0 bis 24 Uhr, kostenlos und vertraulich, auch Chat- und Mailberatung auf telefonseelsorge.at)
- Ö3-Kummernummer: 116 123 (täglich 16 bis 24 Uhr, anonym und gratis)
- Rat auf Draht: 147 (für Kinder, Jugendliche und Bezugspersonen, 0 bis 24 Uhr)
- Sozialpsychiatrischer Notdienst Wien: 01 313 30 (psychiatrische Soforthilfe, 0 bis 24 Uhr)
- Eine Übersicht über Krisendienste in allen Bundesländern findest du auf gesundheit.gv.at