BMASGK: Gesetzesänderung geplant

BMASGK: Gesetzesänderung geplant

In vielen Mitgliedsstaaten der EU sind Medizinalhanfblüten mittlerweile verschreibungsfähig. In Österreich hingegen unterliegen die Blüten, oder dem Gesetzeswortlaut nach „Cannabiskraut“, einem suchtmittelrechtlichen Verschreibungsverbot. „Cannabiskraut“ ist in Österreich nach geltender Rechtslage in der Aufzählung des § 14 Abs 3 Suchtmittelverordnung genannt, selbst die Verbringung von Medizinalhanfblüten nach Österreich EU-Bürgern nicht erlaubt.