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Warum pflanzliches Cannabis besser ist

Die ARGE CANNA vertritt seit ihrer Gründung die Position, dass Cannabis als pflanzliches Heilmittel – als sog. Phytopharmakon – den „synthetischen“ Cannabinoid-Monosubstanz-Präparaten wie Dronabinol, Sativex oder Epidiolex vorzuziehen ist. Wie ein Artikel in englischer Sprache erneut deutlich herausarbeitet, sprechen nun auch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse dafür, dass Cannabis-Blüten mit ihrem Gemisch aus ungezählten Wirkstoffen (Cannabinoiden, Terpenen, Flavonoiden etc.) im therapeutischen Sinn um ein Vielfaches zu bevorzugen sind. Wie schon vom legendären Entdecker des THC und des Endocannabinoidsystems Dr. Raphael Mechoulam beschrieben, kommen Kranke durch die Einnahme von Cannabis-Blüten oder Cannabis-Vollauszügen in den Genuss eines „Entourage“-Effekts, da nicht nur die hinlänglich bekannten Wirkstoffe CBD und THC, sondern auch mehrere hundert anderer Stoffe mit therpeutischer oder therapieunterstützender Wirkung mit in den biologischen Kreislauf des Menschen gelangen.
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Warum ist dann die Monosubstanz THC in Österreich legal per Suchtmittelverschreibung als Medikament zu haben, Cannabisblüten sind aber illegal? Das hat mehrere Gründe. Einerseits bedient sich die Medizin gern solcher Monosubstanzen als Werkzeug, um zu versuchen, zweifelsfreie Belege für die Wirkung einer Substanz zu finden. Womit wir bei der zweiten Begründung angelangt wären, weshalb Cannabisblüten und -vollauszüge illegal sind: Pflanzen per se lassen sich nicht patentieren und niemand kann sich Markenrechte auf Pflanzen sichern, es sei denn, sie sind durch gentechnische Veränderung im Labor erzeugt worden. Darin liegt die gesamte Schwierigkeit bei der Legalisierung medizinischer Cannabisblüten. Man kann sie im Garten wachsen lassen, sie kosten praktisch nichts und sind mit höchster Wahrscheinlichkeit therapeutisch weitaus wertvoller, als es eine Monosubstanz je sein kann.