Unser Kampf auf EU-Ebene

Unser Kampf auf EU-Ebene

Der steinige Weg zur Anerkennung von Medizinalhanf

Im Vorstand der ARGE CANNA setzen wir uns tagtäglich für die Rechte von Cannabispatient:innen ein. Um die massiven strukturellen und bürokratischen Hürden in Österreich rechtlich anzufechten, haben wir das Problem direkt auf die europäische Ebene gebracht. Das Ziel: Die Kriminalisierung legaler Patient:innen zu beenden. Ein Transparenzbericht über die Verfahren in Brüssel und den Wechsel der juristischen Strategie.

Im Mittelpunkt unserer Bemühungen steht das systematische Versagen Österreichs, EU-Recht einzuhalten. Konkret geht es um Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens, der klar besagt, dass EU-Bürger:innen verschriebene, kontrollierte Medikamente über die Grenzen mitführen dürfen, solange sie eine amtliche Bescheinigung ihrer nationalen Gesundheitsbehörde haben. Das gilt auch, wenn die Medikamente im Herkunftsland rechtmäßig verschrieben wurden.

Österreich weigert sich jedoch konsequent, diese Schengen-Bescheinigungen als rechtsgültige Dokumente für medizinisches Cannabis anzuerkennen. Das führt zu der absurden Situation: Selbst wenn Patient:innen gültige Papiere aus anderen EU-Ländern vorlegen, beschlagnahmen die österreichischen Behörden ihre dringend benötigte Medizin und leiten Strafverfahren ein. Um darauf aufmerksam zu machen, habe ich im Februar 2026 sowohl eine Petition beim Europäischen Parlament als auch eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.

Die EU-Verfahren im Überblick

Petition an das EU-Parlament

Ref.: 0491/2026 Eingereicht: 16.02.2026 Status: Abgeschlossen

Beschwerde an die EU-Kommission

Ref.: CPLT(2026)01016 Eingereicht: 16.02.2026 Status: Abgeschlossen

Etappensieg und Ernüchterung im EU-Parlament

Ich forderte die zuständigen EU-Behörden in der Petition auf, diesen Verstoß zu prüfen und entsprechende Maßnahmen bis hin zu Vertragsverletzungsverfahren in Erwägung zu ziehen. Der Petitionsausschuss erklärte unsere Beschwerde erfreulicherweise für zulässig, da unser Anliegen unbestreitbar in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fällt. Die Akte wurde zur Information sogar an die Ausschüsse für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie für öffentliche Gesundheit weitergeleitet.


Die finale Antwort brachte jedoch leider keinen Durchbruch. Das EU-Parlament verwies auf die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten: Es gebe keinen harmonisierten Rechtsrahmen für medizinisches Cannabis in der EU. Die Regulierung von Verschreibung und Patient:innenzugang liege in der alleinigen Kompetenz der einzelnen Staaten. Da Österreich im Rahmen seines Suchtmittelgesetzes (SMG) strenge Vorschriften anwendet und das pflanzliche „Cannabiskraut“ verbietet, sah das Parlament keine Möglichkeit zum Eingreifen und schloss die Petition formell ab.


Abweisung durch die EU-Kommission: Von SOLVIT nach Brüssel

Der Beschwerde bei der Europäischen Kommission war ein langwieriger bürokratischer Prozess vorausgegangen. Schon im April 2024 wandten wir uns an die europäische Problemlösungsstelle SOLVIT, um eine weniger bürokratische Klärung zu erreichen. Doch die offizielle Antwort der Stelle offenbarte die tiefen systemischen Gräben: SOLVIT erklärte uns, dass sie nur in Einzelfällen helfen könne. Da unsere Beschwerde eine generelle Problematik beschreibt, die eine grundlegende Gesetzesänderung erfordert, fiel die Angelegenheit außerhalb des Zuständigkeitsbereichs von SOLVIT.

Da also auf dieser Ebene nichts zu machen war, ging im Februar 2026 der nächste logische Schritt: die formelle Beschwerde direkt bei der Europäischen Kommission. In dieser warfen wir dem österreichischen Gesundheitsministerium vor, Artikel 75 der Schengen-Regularien systematisch zu ignorieren und die nationale Suchtgiftverordnung nicht an die geltenden EU-Vorgaben anzupassen, was dazu führte, dass Zoll und Polizei rechtmäßige EU-Patient:innen wie Kriminelle behandelten.

Im April 2026 kam schließlich die Antwort von der zuständigen Generaldirektion Migration und Inneres – und sie brachte die nächste Enttäuschung: Die Kommission wird kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einleiten. Die Begründung? Die Schengen-Bestimmungen legen keine spezifische Liste von Medikamenten fest. Jeder Mitgliedstaat kann selbst entscheiden, ob er ein Zertifikat als Nachweis für mitgeführte Substanzen akzeptiert und hat das Recht, über Art und Menge zu entscheiden. Ein Schengen-Zertifikat beweise lediglich die medizinische Verschreibung im Herkunftsland, legalisiere aber nicht automatisch den Besitz in einem Mitgliedstaat, der Cannabis nicht für medizinische Zwecke zugelassen hat. Die Kommission schloss den Fall und riet uns, die nationalen Rechtsmittel in Österreich weiter auszuschöpfen.

Der nächste Schritt: Helena klagt für das Recht auf Medizin

Genau das setzen wir nun in die Tat um, wie die Kommission empfohlen hat. Da der politische Weg über die EU blockiert ist, gehen wir in Österreich juristisch auf Offensive. Wir unterstützen die 56-jährige Multiple-Sklerose-Patientin Helena D. in ihrer Klage für das Recht auf den Eigenanbau von Cannabisblüten. Helena ist seit 21 Jahren auf einen Rollstuhl angewiesen. Das in Österreich einzige verfügbare (und meist privat zu zahlende) Präparat Dronabinol verträgt sie nicht. Nach einem erfolgreichen Vorbild aus Deutschland strebt sie nun einen Präzedenzfall an, der das österreichische Verbot für Schwerkranke kippen könnte. So ein Verfahren gegen den heimischen Prohibitionsapparat kann sich über Jahre ziehen und kostet ein Vermögen. Deshalb bitten wir dringend um finanzielle Unterstützung für Helenas Anwält:innen. Helfen Sie uns, Rechtssicherheit für Patient:innen zu schaffen:

× Dokument 3
× Solvit
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