Wenn der Staat mitlesen will. Und warum uns das seit über einem Jahr nicht loslässt
Heute Vormittag hat der Verfassungsgerichtshof etwas getan, was er nur selten tut: Er hat eine öffentliche mündliche Verhandlung abgehalten. Auf der Tagesordnung stand die sogenannte Messenger-Überwachung. Ein Gesetz, das bereits vor knapp einem Jahr mit den Stimmen der schwarz-rot-pinken Koalition beschlossen wurde und das ermöglichen soll, verschlüsselte Chat-Kommunikation staatlich auszulesen.
Was auf dem Papier nach einem nüchternen juristischen Vorgang klingt, ist für viele Menschen mehr als das. Auch für uns.
Ein Gesetz, das uns schon länger beschäftigt
Als der Gesetzesentwurf im Frühjahr 2025 zur Begutachtung freigegeben wurde, haben wir als ARGE CANNA eine Stellungnahme eingebracht. Nicht weil wir uns als politische Organisation verstehen, die zu allem eine Meinung hat. Sondern weil wir in dem Entwurf konkrete Risiken für genau jene Menschen gesehen haben, denen wir uns verpflichtet fühlen: Cannabispatient:innen in Österreich.
Die Bundesregierung hat damals, und tut es bis heute, betont, das Gesetz richte sich ausschließlich gegen Terrorist:innen und Schwerkriminelle. Das klingt beruhigend. Die Realität ist aber irgendwie doch komplizierter.
Die kleinen Fische im großen Netz
Wer mit Cannabispatient:innen in Kontakt ist, weiß: Viele von ihnen bewegen sich (unverschuldet) in rechtlichen Grauzonen. Nicht weil sie einen Hang zur Kriminalität haben, sondern weil das österreichische Recht sie dort lässt. Medizinisches Cannabis in Blütenform ist hierzulande nach wie vor nicht zugänglich, Monopräparate sind teuer und für viele Betroffene de facto nicht leistbar. Was bleibt, sind oft informelle Wege und damit die ständige Gefahr, ins Visier der Strafverfolgung zu geraten.
Gesellschaftliche Randgruppen sind historisch überproportional oft Ziel behördlicher Aufmerksamkeit. Nicht weil sie eine Gefahr darstellen. Sondern weil sie sichtbar sind.
Die internationale Erfahrung zeigt, dass neue Überwachungsinstrumente selten nur dort eingesetzt werden, wo sie ursprünglich gedacht waren. Cannabis-Konsument:innen und Patient:innen in Österreich zählen leider nach wie vor zu jenen Gruppen, die überproportional häufig mit Strafverfolgung konfrontiert sind.
Was der Staatstrojaner wirklich bedeutet
In unserer Stellungnahme haben wir auf einen Punkt hingewiesen, der über die Cannabis-Frage weit hinausgeht: Der geplante Einsatz von Software, die Endgeräte infiziert – die Bundesregierung nennt es nicht „Staatstrojaner“, de facto ist es aber einer – bedeutet Vollzugriff. Auf alle Daten.
Was „Vollzugriff“ konkret bedeutet
Arzttermine, Medikamentenpläne, private Gespräche über Krankheitssymptome. Dinge, die unter die ärztliche Schweigepflicht fallen. Dinge, die Menschen nur dann offen kommunizieren, wenn sie sicher sein können, dass niemand mithört.
Dieser Punkt war auch heute Thema im VfGH. Das Gericht wollte wissen, wie die Integrität der so gewonnenen Beweismittel sichergestellt werden soll und ob die beauftragte Softwarefirma ihrerseits „mitlesen“ könnte.
Sicherheitslücken als Staatsressource?
Ein weiterer Aspekt, den FPÖ und Grüne in ihrem Aufhebungsantrag betonen und der auch uns in der Begutachtungsphase beschäftigt hat: Damit ein Staatstrojaner überhaupt funktioniert, müssen Sicherheitslücken in Betriebssystemen und Apps existieren und gezielt offengehalten werden.
Das klingt nach einem technischen Detail. Es ist aber eine grundlegende Frage: Soll der Staat aktiv daran mitwirken, dass die Geräte seiner Bürger:innen angreifbar bleiben? Dieselben Geräte, auf denen Krankenhausinformationssysteme laufen, auf denen Ärzt:innen kommunizieren, auf denen kritische Infrastruktur verwaltet wird?
Das eigentliche Paradox
Was uns damals wie heute am meisten beschäftigt, ist eine Gleichzeitigkeit, die schwer zu ignorieren ist.
Auf der einen Seite zwingt die Politik Cannabispatient:innen in die Illegalität. Auf der anderen Seite sollen modernste Überwachungsinstrumente zur Verfügung stehen, mit denen man eben diese Menschen verfolgen könnte.
Das ist kein Vorwurf, den wir leichtfertig machen. Aber es ist eine Frage, die sich stellt: Wer schützt wen und vor wem?
Was der VfGH entscheiden wird
Heute ist noch keine Entscheidung gefallen. Das war auch nicht zu erwarten. Nach öffentlichen Verhandlungen dauert es erfahrungsgemäß bis in den Herbst, bevor ein Erkenntnis vorliegt.
Hintergrund: VfGH 2019
Der VfGH hat 2019 beim sogenannten Bundestrojaner streng geurteilt. Damals unter anderem, weil keine unabhängige Kontrollinstanz vorgesehen war und weil der Trojaner schon bei vergleichsweise leichten Straftaten hätte eingesetzt werden können. Die aktuelle Regelung soll beides besser machen. Ob das gelingt, wird das Höchstgericht beurteilen.
Wir haben unseren Beitrag bereits im Juni 2025 geleistet mit einer Stellungnahme, die im parlamentarischen Begutachtungsverfahren eingebracht wurde. Nicht als lautstarker Protest, sondern als sachlicher Einwand von Menschen, die wissen, wen dieses Gesetz im Zweifel trifft.
Was wir uns erhoffen
Wir hoffen, dass der Verfassungsgerichtshof die Fragen, die er heute gestellt hat, auch in seinem Erkenntnis ernst nimmt. Dass er, wie schon 2019, klar macht: Überwachung braucht enge Grenzen, echte Kontrolle und ein ernsthaftes Verhältnismäßigkeitsgebot.






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