Gesundheitsministerin Rendi-Wagner stellt den Rahmen bei Industriehanf-Produkten klar

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Gesundheitsministerin Rendi-Wagner stellt den Rahmen bei Industriehanf-Produkten klar

Oktober 2017
30. Oktober 2017. Wie angekündigt hat das Gesundheitsministerium die Grenzwerte für THC-haltige Cannabisprodukte offiziell festgelegt: Für Cannabis, welches im EU- und/oder österreichischen Katalog der legalen Industriehanfsorten gelistet ist, gelten 0,3 Prozent als Grenzwert für den Prozentanteil von THC in einem daraus gefertigten Produkt, stellt die nun von Ministerin Rendi-Wagner nach intensivem Begutachtungsverfahren geltend gemachte Novelle […]

30. Oktober 2017. Wie angekündigt hat das Gesundheitsministerium die Grenzwerte für THC-haltige Cannabisprodukte offiziell festgelegt: Für Cannabis, welches im EU- und/oder österreichischen Katalog der legalen Industriehanfsorten gelistet ist, gelten 0,3 Prozent als Grenzwert für den Prozentanteil von THC in einem daraus gefertigten Produkt, stellt die nun von Ministerin Rendi-Wagner nach intensivem Begutachtungsverfahren geltend gemachte Novelle der ministeriellen Suchtgiftverordnung klar. Dies entspricht einer von der ARGE CANNA immer wieder verlangten Klärung der zuvor unsicheren Rechtslage, die angesichts des florierenden neuen CBD-Marktes  unpraktizierbar geworden war.

Den genauen Wortlaut der neuen SMV finden Sie HIER.

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