Traditionelle Hanf-Naturextrakte sind kein Novel Food

EIHA-Anhörung vor der EU-Kommission am 12. 3. 2019: Ergebnisse. Hanfextrakte und wirkstoffhaltige Nahrungsmittel aus Hanf wurden bereits vor 1997 in erheblichen Mengen vom Menschen konsumiert. Belege aus aller Welt beweisen, dass wirkstoffreicher Hanf ein traditionelles Nahrungsmittel war, bevor 1961 die Prohibition begann. Der Europäische Verband der Hanfwirtschaft EIHA ließ in einer „Brandrede“ vor der EU-Kommission in Brüssel daran keine Zweifel – und stellte damit das Ansinnen bloß, Cannabis in Form der nahezu rauschmittelfreien CBD-Blütenextrakte für den Markt der Einzelsubstanz-Medikamente zu monopolisieren und einer überstrengen Novel-Food-Regelung am Nahrungsmittelmarkt zu unterwerfen.

In Brüssel gibt es Nationen, die dem Hanf aufgeschlossen gegenüberstehen – und äußerst skeptische, wie das in diesem Sinne in der EU-Kommission federführende Österreich, das der freien Cannabiswirtschaft möglichst hohe Hürden bauen will. Spürbar etwa auch am „Novel-Food-Erlass“ von Ministerin Hartinger-Klein, zu der sich die Regierung an den Ratschlägen von Experten aus dem pharmazeutisch-industriellen Umfeld ausgerichtet hat, weil sie selbst genau mit diesem pharmazeutisch-industriellen Umfeld auch Profite macht. Die Regierung schafft hier ein Monopol für die Pharmaindustrien, um gemeinsam mit ihr von diesem Monopol zu profitieren.

Dies könnte man als feindlichen und leidlich unfairen Übernahmeversuch interpretieren, hat sich die freie Cannabiswirtschaft doch seit der Rückkehr von Vogel-, Faser-, Nutz- oder CBD-Hanf Mitte der 1990er Jahre mit steter Mühe Raum erkämpft und so den heute globalen Nahrungsergänzungs- und medizinischen Legalisierungstrend ausgelöst.

Der WVCA Wirtschaftverband Cannabis Austria hat die Dokumente der EIHA veröffentlicht, hier können Sie diese ansehen:

Eiha Präsentation mit historischen Beweisen.pdf
EIHA-Kruse-PAFF.pdf
Hemptoday-Artikel deutsch.pdf
Piper Gutachten 2019.pdf
Büttner Gutachten 2019.pdf



10 Antworten zu “Traditionelle Hanf-Naturextrakte sind kein Novel Food”

  1. Manfred Furst sagt:

    diesen ostereiern wird auch noch ein licht aufgehen , velasst Euch drauf

  2. Walter Amann sagt:

    … wer sollte nachweisen können, dass Pizzen, Kuchen, künstlich aufgepimpte Öle im Pipettenfläschchen, Cremes für Gesicht und Gegenseite etc. die CBD enthalten vor 1997 in erheblichem Umfang konsumiert wurden??

  3. Heinz Adamus sagt:

    Ich verstehe diesen Artikel nicht. In der Überschrift steht was von Ergebnissen. Im Artikel nichts von einem Ergebnis zu lesen 🙁
    Was wurde denn jetzt in der Sitzung vom 12.03.19 beschlossen?
    Bleibt zum Beispiel das CBD weiterhin als Nahrungsergänzungsmittel frei verkäuflich?
    Ich bitte um Konkretisierung des Artikels.

  4. Gerwald sagt:

    … wozu sollte man jedes Produkt einzeln nachweisen??
    (wenn man herkömmliche Zutaten und Verfahren verwendet)

  5. Sarcander sagt:

    Ich finde die Eingabe bzw. Vortrag gut formuliert, mal seh’n ob die Obrigkeit darauf Verständnisvoll reagiert.

  6. Sebastian sagt:

    Wake up!!

  7. Maurice sagt:

    Legalize.

  8. […] Ein Artikel der ARGE CANNA legt der EU-Kommission Beweise vor, welche traditionelle Hanf-Extrakte nich als Novel Food einstufen. Lese hier mehr dazu! […]

  9. Leon Schulz sagt:

    Danke für den hilfreichen Beitrag! Sehr cooler Tipp.

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