Regulieren statt verbieten: Wir unterstützen den Wiener Aufruf 2.0

Regulieren statt verbieten: Wir unterstützen den Wiener Aufruf 2.0

26. Oktober 2026
Die ARGE CANNA unterstützt die Bürgerinitiative „Wiener Aufruf 2.0“ vollumfänglich und hat dazu eine Stellungnahme im Parlament abgegeben. Das Innenministerium hält am Verbot fest, seine eigenen Zahlen zeigen, warum das scheitert.

Die parlamentarische Bürgerinitiative „Wiener Aufruf 2.0“ (26/BI) fordert eine menschenrechtskonforme Drogenpolitik in Österreich: Entkriminalisierung, eine regulierte Abgabe statt Schwarzmarkt, Schadensminimierung, mehr Unterstützung für Angehörige und eine unabhängige Überprüfung der internationalen Rechtsgrundlagen. Wir als ARGE CANNA unterstützen diese Initiative vollumfänglich und haben dazu eine eigene Stellungnahme im Parlament eingebracht.

Logo Wiener Aufruf 2.0: Schriftzug und Waage mit Hanfblatt und Herz

Ein Jahr im Ausschuss, ein Ministerium blockiert

Die Bürgerinitiative wurde am 10. Oktober 2025 eingebracht. Seither hat der Petitionsausschuss Stellungnahmen von Ministerien und Ländern eingeholt und die Beratung zwei Mal vertagt, zuletzt am 22. Oktober 2026.

Das Bild, das diese Stellungnahmen ergeben, ist eindeutig:

  • Das Gesundheitsministerium, das für Drogenpolitik zuständig ist, befürwortet eine „offene sachliche Diskussion“ über eine regulierte Abgabe und zeigt sich offen für Weiterentwicklungen Richtung „Helfen statt Strafen“.
  • Das Justizministerium hält fest, dass Konsumräume nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs strafrechtlich möglich sind.
  • Das Land Steiermark schreibt, die Ziele der Bürgerinitiative seien „gleichsam Ziele“ der Österreichischen Suchtstrategie.
  • Allein das Innenministerium lehnt jede Abkehr vom Verbot ab.

Was das Innenministerium behauptet und was seine eigenen Zahlen sagen

Das Innenministerium warnt vor mehr Konsum, einem weiter bestehenden Schwarzmarkt und einem schwächeren Jugendschutz. Ausgerechnet der Lagebericht des Bundeskriminalamts, also des eigenen Hauses, zeigt, wie es unter dem Verbot tatsächlich aussieht:

  • 37.310 Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz gab es 2024, um 5,3 % mehr als im Jahr davor. 57,5 % davon betreffen Cannabis, und 92,4 % dieser Cannabis-Anzeigen sind Vergehen, keine Verbrechen. Die Repression trifft also vor allem Konsumierende.
  • 11,5 % der Tatverdächtigen bei Cannabis-Anzeigen sind 14 bis 17 Jahre alt. Dealer:innen kontrollieren keine Ausweise. Das ist der „bewährte Jugendschutz“, den das Ministerium verteidigt.
  • Der Umsatz mit illegalen Drogen liegt laut Bundeskriminalamt deutlich über einer Milliarde Euro im Jahr, Cannabis ist der größte Posten. Die organisierte Kriminalität spielt in der Cannabisversorgung eine „zentrale Rolle“.
  • Der mittlere THC-Gehalt von sichergestelltem Haschisch ist von 8,3 % (2020) auf 28,1 % (2024) gestiegen. Unter dem Verbot weiß niemand, was er oder sie kauft.

Das Ministerium warnt außerdem vor verunreinigtem Cannabis mit synthetischen Cannabinoiden. Genau das ist laut EU-Drogenagentur ein Problem des illegalen Markts: Dort werden Produkte als Cannabis verkauft, die mit synthetischen Wirkstoffen versetzt sind, ohne dass Konsumierende es wissen. Geprüfte, gekennzeichnete Produkte gibt es nur mit Regulierung.

Was Länder mit Reformen zeigen

Die Erfahrungen anderer Länder widersprechen den Befürchtungen des Innenministeriums:

  • In Deutschland stellt die offizielle Evaluierung des Konsumcannabisgesetzes keinen Anstieg des Konsums bei Jugendlichen fest. Cannabisbezogene Delikte in der Kriminalstatistik gingen um 60 bis 80 % zurück.
  • In den USA findet eine Studie mit fast 900.000 Schüler:innen nach Legalisierung und Verkaufsstart keinen Anstieg beim Jugendkonsum.
  • In Kanada stieg der Anteil der Konsumierenden, die legal einkaufen, von 37 % (2019) auf 72 % (2024).
  • Tschechien erlaubt Erwachsenen seit 1. Jänner 2026 den Anbau von bis zu drei Pflanzen zuhause.

Schwarzmarkt eindämmen und Jugendliche schützen: Das geht nur mit Regulierung.

Patient:innen sind keine Kriminellen

Für uns als Verein für medizinisches Cannabis ist ein Punkt besonders wichtig: In Österreich dürfen Cannabisblüten nicht verschrieben werden. Viele Patient:innen mit chronischen Schmerzen, Multipler Sklerose oder anderen schweren Erkrankungen finden mit den wenigen zugelassenen Präparaten keine ausreichende Therapie. Wer sich dann selbst versorgt, gerät ins Visier der Polizei. Keine einzige der amtlichen Stellungnahmen zur Bürgerinitiative erwähnt Patient:innen auch nur mit einem Wort.

Ein erster Schritt, der sofort möglich ist: die Entkriminalisierung von Patient:innen. Kein Strafverfahren bei Besitz und Eigenanbau für den medizinischen Bedarf mit ärztlicher Bestätigung, Blüten und Extrakte auf Rezept mit Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Das ist mit den UN-Suchtstoffübereinkommen vollständig vereinbar, denn diese erlauben die medizinische Verwendung ausdrücklich.

Unsere Forderungen an den Nationalrat

  1. Die Bürgerinitiative 26/BI nicht weiter vertagen, sondern unterstützen und dem Gesundheitsausschuss zuweisen, mit einem Hearing von Fachleuten und Patient:innen.
  2. Patient:innen sofort entkriminalisieren.
  3. Cannabisblüten und -extrakte auf Rezept zulassen, mit Kostenübernahme durch die Krankenkassen.
  4. Den Besitz zum Eigenbedarf für Erwachsene entkriminalisieren.
  5. Einen regulierten Zugang ohne Profitmaximierung schaffen: Eigenanbau, nicht gewinnorientierte Anbauvereinigungen, Abgabe mit Alterskontrolle, Werbeverbot, geprüfte Qualität.
  6. Schadensminimierung ausbauen: Konsumräume, Drug-Checking, ehrliche Prävention.
  7. Eine unabhängige Expert:innenkommission einrichten, die die Reformen in Deutschland, Tschechien, Malta und Luxemburg auswertet.

Mitmachen

Du kannst den Wiener Aufruf 2.0 noch unterstützen. Unterschreib die Bürgerinitiative und lies unsere vollständige Stellungnahme mit allen Quellen.

Stellungnahme der ARGE CANNA zu 26/BI Herunterladen

Quellen: Stellungnahmen 390/SBI, 391/SBI, 610 bis 612/SBI, 668/SBI und 820/SBI zur Bürgerinitiative 26/BI (XXVIII. GP); Bundeskriminalamt, Lagebericht Suchtmittelkriminalität 2024; EKOCAN-Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (2025); Coley et al., JAMA Pediatrics (2024); Health Canada, Canadian Cannabis Survey 2024; EU-Drogenagentur, European Drug Report 2026.

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